AHV-Beiträge für Angestellte
AHV/IV/EO und ALV-Beiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber berechnen. Zeigt die tatsächlichen Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber.
AHV-Beiträge für Angestellte
AHV/IV/EO und ALV-Beiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber berechnen (2025).
Wie wird berechnet?
AHV/IV/EO gesamt: 8.70 % (je 4.35 % AN und AG). Gilt für den gesamten Lohn ohne Obergrenze.
ALV: 2.20 % (je 1.10 % AN und AG) auf den ersten CHF 148'200. Solidaritätsbeitrag je 0.50 % auf CHF 148'200–370'800.
Nicht enthalten: BVG, NBUV/UVG, KTG, FAK/Kinderzulagen. Diese variieren je nach Pensionskasse, Branche und Kanton.
Gleiche Sätze für AN und AG
Bei Angestellten trägt der Arbeitgeber denselben Beitragssatz wie der Arbeitnehmer. AHV/IV/EO beträgt je 4,35 % (total 8,7 %), ALV je 1,1 % bis zum Grenzlohn von CHF 148'200. Der Arbeitgeber zieht den Arbeitnehmeranteil vom Lohn ab und überweist beide Anteile an die Ausgleichskasse.
Weitere Lohnnebenkosten
Dieser Rechner deckt AHV/ALV ab. Hinzu kommen je nach Unternehmen: BVG-Beiträge (Pensionskasse), Nichtberufsunfallversicherung (NBUV), Krankentaggeldversicherung (KTG), Familienzulagen (FAK) und Berufliche Unfallversicherung (UVG). Die Gesamtlohnnebenkosten liegen typischerweise 20–30 % über dem Bruttolohn.
Unterschied zu Selbständigerwerbenden
Selbständige zahlen AHV/IV/EO selbst, aber nach der sinkenden Beitragsskala (bis 10,1 % je nach Einkommen). Keine ALV-Pflicht, dafür kein Anspruch auf Arbeitslosentaggelder. Den Rechner für Selbständige gibt es separat.