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AHV-Beiträge für Angestellte

AHV/IV/EO und ALV-Beiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber berechnen. Zeigt die tatsächlichen Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber.

AHV-Beiträge für Angestellte

AHV/IV/EO und ALV-Beiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber berechnen (2025).

Wie wird berechnet?

AHV/IV/EO gesamt: 8.70 % (je 4.35 % AN und AG). Gilt für den gesamten Lohn ohne Obergrenze.

ALV: 2.20 % (je 1.10 % AN und AG) auf den ersten CHF 148'200. Solidaritätsbeitrag je 0.50 % auf CHF 148'200370'800.

Nicht enthalten: BVG, NBUV/UVG, KTG, FAK/Kinderzulagen. Diese variieren je nach Pensionskasse, Branche und Kanton.

Hinweis: Dieses Tool dient nur zur Orientierung und kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Treuhänder, Steuerberater oder die zuständige Behörde. Fehler bitte an report@startupschwiiz.ch melden.

Gleiche Sätze für AN und AG

Bei Angestellten trägt der Arbeitgeber denselben Beitragssatz wie der Arbeitnehmer. AHV/IV/EO beträgt je 4,35 % (total 8,7 %), ALV je 1,1 % bis zum Grenzlohn von CHF 148'200. Der Arbeitgeber zieht den Arbeitnehmeranteil vom Lohn ab und überweist beide Anteile an die Ausgleichskasse.

Weitere Lohnnebenkosten

Dieser Rechner deckt AHV/ALV ab. Hinzu kommen je nach Unternehmen: BVG-Beiträge (Pensionskasse), Nichtberufsunfallversicherung (NBUV), Krankentaggeldversicherung (KTG), Familienzulagen (FAK) und Berufliche Unfallversicherung (UVG). Die Gesamtlohnnebenkosten liegen typischerweise 20–30 % über dem Bruttolohn.

Unterschied zu Selbständigerwerbenden

Selbständige zahlen AHV/IV/EO selbst, aber nach der sinkenden Beitragsskala (bis 10,1 % je nach Einkommen). Keine ALV-Pflicht, dafür kein Anspruch auf Arbeitslosentaggelder. Den Rechner für Selbständige gibt es separat.