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AHV-Beitragsrechner für Selbständige

AHV/IV/EO-Beiträge schätzen: sinkende Skala und Säule-3a-Maximum für Selbständige ohne Pensionskasse.

AHV-Beitragsrechner für Selbständige

AHV/IV/EO-Beiträge schätzen: sinkende Skala, Verwaltungskosten und Säule-3a-Maximum.

Wie wird berechnet?

Normalbeitrag (über CHF 57'400): 10.1 % des Nettoeinkommens.

Sinkende Skala (CHF 9'80057'400): Linear von ca. 5.37 % auf 10.1 %.

Mindestbeitrag (unter CHF 9'800): Ca. CHF 514 pro Jahr.

Schätzung. Massgebend ist die Abrechnung der zuständigen Ausgleichskasse. Verwaltungskostenbeitrag: ca. 0.5 %.

Hinweis: Dieses Tool dient nur zur Orientierung und kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Treuhänder, Steuerberater oder die zuständige Behörde. Fehler bitte an report@startupschwiiz.ch melden.

Wie die sinkende Beitragsrate funktioniert

Selbständige zahlen nicht immer 10.1 % AHV. Für Einkommen zwischen ca. CHF 9'800 und CHF 57'400 gilt eine sinkende Skala: je tiefer das Einkommen, desto tiefer der Prozentsatz. Das entlastet Selbständige in der Aufbauphase.

Kein ALV: eigenverantwortliche Absicherung

Selbständige zahlen keine Arbeitslosenversicherung (ALV) und haben keinen Anspruch auf Taggelder. Empfohlen wird eine Liquiditätsreserve von 6–12 Monaten Lebenshaltungskosten sowie eine Krankentaggeldversicherung.

Säule 3a: Erhöhtes Limit für Selbständige ohne BVG

Selbständige ohne Pensionskasse können bis zu 20 % ihres Nettoeinkommens, maximal CHF 35'280 pro Jahr (Stand 2024), in die Säule 3a einzahlen. Diese Einzahlungen sind vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehbar.