AHV-Beitragsrechner für Selbständige
AHV/IV/EO-Beiträge schätzen: sinkende Skala und Säule-3a-Maximum für Selbständige ohne Pensionskasse.
AHV-Beitragsrechner für Selbständige
AHV/IV/EO-Beiträge schätzen: sinkende Skala, Verwaltungskosten und Säule-3a-Maximum.
Wie wird berechnet?
Normalbeitrag (über CHF 57'400): 10.1 % des Nettoeinkommens.
Sinkende Skala (CHF 9'800 – 57'400): Linear von ca. 5.37 % auf 10.1 %.
Mindestbeitrag (unter CHF 9'800): Ca. CHF 514 pro Jahr.
Schätzung. Massgebend ist die Abrechnung der zuständigen Ausgleichskasse. Verwaltungskostenbeitrag: ca. 0.5 %.
Wie die sinkende Beitragsrate funktioniert
Selbständige zahlen nicht immer 10.1 % AHV. Für Einkommen zwischen ca. CHF 9'800 und CHF 57'400 gilt eine sinkende Skala: je tiefer das Einkommen, desto tiefer der Prozentsatz. Das entlastet Selbständige in der Aufbauphase.
Kein ALV: eigenverantwortliche Absicherung
Selbständige zahlen keine Arbeitslosenversicherung (ALV) und haben keinen Anspruch auf Taggelder. Empfohlen wird eine Liquiditätsreserve von 6–12 Monaten Lebenshaltungskosten sowie eine Krankentaggeldversicherung.
Säule 3a: Erhöhtes Limit für Selbständige ohne BVG
Selbständige ohne Pensionskasse können bis zu 20 % ihres Nettoeinkommens, maximal CHF 35'280 pro Jahr (Stand 2024), in die Säule 3a einzahlen. Diese Einzahlungen sind vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehbar.