Einzelunternehmen vs. GmbH: Haftung, Kosten und Steuern im Vergleich (2026)
Das Wichtigste in Kürze
- Einzelunternehmen: kostenlose Gründung, kein Mindestkapital, volle persönliche Haftung mit dem gesamten Privatvermögen.
- GmbH: CHF 20'000 Stammkapital nötig, beschränkte Haftung, höhere Glaubwürdigkeit bei Banken und Geschäftspartnern, Pflicht zur doppelten Buchführung.
- AHV: Einzelunternehmer zahlen ca. 10% AHV/IV/EO auf den Gewinn; GmbH-Inhaber zahlen ca. 5,3% als Arbeitnehmer plus Arbeitgeberbeitrag, ähnliche Gesamtbelastung, aber andere Struktur.
- Steuerlich kann die GmbH bei hohen Gewinnen vorteilhafter sein, weil Unternehmenssteuer und Einkommenssteuer auf Dividenden kombinierbar sind; unter ca. CHF 100'000 Jahresgewinn ist das Einzelunternehmen meist günstiger.
- Für Freelancer mit kleinem Haftungsrisiko reicht das Einzelunternehmen; sobald Mitarbeiter, grössere Aufträge oder Haftungsrisiken entstehen, ist die GmbH sinnvoll.
Einzelunternehmen oder GmbH: das ist für viele Schweizer Gründerinnen und Gründer die erste und praktischste Rechtsformfrage. Beide Formen haben ihren klaren Platz, und die richtige Wahl hängt von Haftungsrisiko, verfügbarem Kapital, der Steueroptimierungsabsicht und den Wachstumsplänen ab.
Kurze Antwort
Wer als Freelancer oder Berater startet, wenig Haftungsrisiko hat und die Gründungskosten minimieren will, beginnt oft mit dem Einzelunternehmen. Sobald Mitarbeiter eingestellt werden, grössere Aufträge Haftungsrisiken mit sich bringen, oder wenn Banken und Geschäftspartner eine Kapitalgesellschaft erwarten, ist die GmbH der sinnvolle nächste Schritt.
Auf einen Blick
| Kriterium | Einzelunternehmen | GmbH |
|---|---|---|
| Gründungskosten | Kostenlos bis ca. CHF 150 (HR-Eintrag) | Ca. CHF 1'650 bis 2'950 + CHF 20'000 Kapital |
| Mindestkapital | Keines | CHF 20'000 (vollständig einzuzahlen) |
| Haftung | Unbeschränkt persönlich | Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen |
| Buchführung | Vereinfacht bis CHF 500'000 Umsatz | Immer doppelte Buchführung |
| AHV-Beitrag Inhaber | Ca. 10,1% auf Gewinn (selbständig) | Ca. 5,3% auf Lohn (Arbeitnehmer) + 5,3% AG |
| BVG (2. Säule) | Freiwillig | Pflicht ab CHF 22'050 Jahreslohn |
| Firmennamen | Muss Familiennamen enthalten | Frei wählbar |
| HR-Eintragspflicht | Ab CHF 100'000 Jahresumsatz | Immer |
| Fortbestand bei Tod | Erlischt | Besteht weiter als juristische Person |
| Glaubwürdigkeit | Mittel | Hoch |
Das Einzelunternehmen: einfach starten, persönlich haften
Gründung ohne Aufwand Ein Einzelunternehmen entsteht automatisch mit Aufnahme der selbständigen Tätigkeit. Kein Notar, kein Mindestkapital, keine Gründungsversammlung. Ein Handelsregistereintrag ist erst ab CHF 100'000 Jahresumsatz Pflicht und kostet ca. CHF 150.
Persönliche Haftung Der kritischste Punkt: Einzelunternehmer haften unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen, einschliesslich privater Bankkonten, Immobilien und Fahrzeuge. Ein Gläubiger kann direkt auf das Privatvermögen zugreifen. Für Dienstleistungen mit geringem Risiko (einfache Beratung, Onlinedienstleistungen ohne physische Risiken) ist das oft akzeptabel. Für Handwerker, Berater mit grossen Vertragsvolumen oder Betriebe mit Lagerrisiken ist es kritisch.
Vereinfachte Buchführung Einzelunternehmen mit einem Jahresumsatz unter CHF 500'000 dürfen eine vereinfachte Buchführung (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) verwenden (Art. 957 Abs. 2 OR). Das spart erheblich an Aufwand und Treuhänderkosten. Ab CHF 500'000 Umsatz ist doppelte Buchführung wie bei einer GmbH erforderlich.
Firmennamen mit Beschränkung Der Name des Einzelunternehmens muss den Familiennamen des Inhabers enthalten (Art. 945 OR). «Müller Beratung» ist erlaubt; «Swiss Consulting» ohne Familienname ist nicht möglich. Das macht das Branding eingeschränkter.
AHV als Selbständigerwerbender Einzelunternehmer zahlen AHV/IV/EO auf ihren Reingewinn. Der ordentliche Beitragssatz beträgt ca. 10,1%. Zudem fallen Beiträge an die AHV-Ausgleichskasse an, die im Voraus geschätzt werden; Differenzen werden im Folgejahr abgerechnet. Die Vorsorgelücke ist oft grösser als bei Angestellten, da keine Arbeitgeberbeiträge zur 2. Säule fliessen.
Die GmbH: Haftungsschutz und mehr Struktur
Gründung und Kapital Die GmbH erfordert ein Stammkapital von mindestens CHF 20'000 (vollständig einzuzahlen), einen Notartermin und einen Handelsregistereintrag. Gründungskosten: ca. CHF 1'650 bis CHF 2'950 plus das Kapital. Das Kapital bleibt der Gesellschaft erhalten und steht für den Betrieb zur Verfügung.
Beschränkte Haftung Gesellschafter haften grundsätzlich nur mit ihrer Stammeinlage. Das Privatvermögen ist geschützt, solange keine persönlichen Bürgschaften abgegeben werden und gesellschaftsrechtliche Pflichten eingehalten werden. Dieser Schutz ist der Hauptgrund, weshalb viele Gründer irgendwann von einem Einzelunternehmen zu einer GmbH wechseln.
Doppelte Buchführung Eine GmbH braucht immer doppelte Buchführung nach OR unabhängig vom Umsatz. Das erhöht den Aufwand und die Treuhänderkosten. Viele GmbH-Inhaber nutzen eine Buchhaltungssoftware wie bexio, um den Aufwand zu reduzieren und den Treuhänder nur für den Jahresabschluss einzusetzen.
Lohn und Dividende GmbH-Inhaber zahlen sich in der Regel ein Gehalt aus (AHV-pflichtig) und können darüber hinaus Dividenden beziehen. Dividenden unterliegen nur der Einkommenssteuer, nicht der AHV. Die Kombination von Lohn und Dividende ermöglicht eine gewisse Steueroptimierung, die beim Einzelunternehmen nicht möglich ist.
BVG und Altersvorsorge Als Angestellter der eigenen GmbH ist der Inhaber BVG-pflichtig ab CHF 22'050 Jahreslohn. Das ist sowohl Pflicht als auch Vorteil: BVG-Beiträge sind steuerwirksam und bauen Alterskapital auf, das beim Einzelunternehmer oft fehlt.
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Steuervergleich mit Zahlenbeispiel
Um die steuerliche Belastung zu vergleichen, ein vereinfachtes Beispiel mit CHF 150'000 Unternehmensgewinn vor Inhaberlohn (Kanton Zürich, Stadt Zürich, ledige Person):
Einzelunternehmen: Der gesamte Gewinn wird als Einkommen des Inhabers versteuert. Einkommenssteuer (Bund, Kanton, Gemeinde) je nach persönlichem Steuersatz, ca. 25 bis 35%. AHV ca. 10,1% auf Gewinn. Gesamtbelastung: ungefähr CHF 50'000 bis 68'000.
GmbH (Lohn CHF 100'000, Dividende CHF 30'000 nach Unternehmenssteuer): Die GmbH zahlt Gewinn- und Kapitalsteuer auf den verbliebenen Unternehmensgewinn (nach Lohnabzug). Der Inhaber versteuert CHF 100'000 Lohn als Einkommen, zahlt AHV ca. 5,3%. Die Dividende wird mit Teilbesteuerung versteuert. Die Gesamtbelastung kann je nach Kanton und Lohnstruktur CHF 5'000 bis 15'000 tiefer ausfallen.
Achtung: individuelle Berechnung nötig
Steuervergleiche hängen stark von Kanton, Familienstand, Wohngemeinde und individueller Lohnstruktur ab. Die obigen Zahlen sind Richtwerte für eine allgemeine Einschätzung. Für eine konkrete Entscheidung ist eine Berechnung durch einen Treuhänder oder Steuerberater empfehlenswert.
Wann ist der Wechsel vom Einzelunternehmen zur GmbH sinnvoll?
Typische Auslösepunkte für die Umwandlung:
- Jahresumsatz übersteigt CHF 150'000 bis 200'000 und das Unternehmen wächst
- Ein erster Mitarbeiter wird eingestellt
- Grössere Verträge oder Projekte mit Haftungsrisiken entstehen
- Eine Bank fordert für einen Kredit eine Kapitalgesellschaft
- Externe Geschäftspartner oder Kunden wünschen eine GmbH als Vertragspartner
- Die Steuerplanung ergibt einen klaren Vorteil durch die GmbH-Struktur
Wie läuft der Wechsel vom Einzelunternehmen zur GmbH ab?
- Treuhänder oder Notar konsultieren (steuerliche Optimierung des Zeitpunkts prüfen)
- GmbH gründen: Notar, Stammkapital einzahlen, Handelsregistereintrag
- Betrieb des Einzelunternehmens als Sacheinlage in die GmbH einbringen oder Einzelunternehmen parallel weiterführen und aufhören (Abmeldung HR)
- Bestehende Verträge und Bankkonten auf die GmbH übertragen
- AHV-Ausgleichskasse über Statuswechsel informieren (selbständig zu angestellt)
- Quellensteuer- und Lohnbuchhaltung einrichten
Häufige Fehler
Häufiger Fehler: zu lange als Einzelunternehmen weitergemacht
Viele Gründer warten zu lange mit der Umwandlung in eine GmbH, weil der Aufwand scheut. Wenn dann ein Haftungsfall eintritt oder ein wichtiger Auftrag scheitert, weil der Kunde eine GmbH verlangt, ist es zu spät. Den Wechsel rechtzeitig planen, nicht erst bei akutem Bedarf.
Häufiger Fehler: Privat- und Geschäftsfinanzen nicht trennen
Beim Einzelunternehmen ist die Trennung von privatem und geschäftlichem Vermögen nicht rechtlich erzwungen, aber praktisch sehr wichtig. Wer Privat- und Geschäftsausgaben mischt, hat in der Buchhaltung und bei der Steuererklärung massive Probleme. Separate Konten von Beginn an einrichten.
Häufiger Fehler: BVG-Lücke ignorieren
Selbständige unterschätzen regelmässig die Vorsorgelücke, die entsteht, wenn keine 2. Säule vorhanden ist. Die AHV alleine reicht nicht für einen angemessenen Lebensstandard im Alter. Säule 3a und freiwillige BVG-Anbindung frühzeitig planen.
Checkliste: Einzelunternehmen oder GmbH?
Einzelunternehmen passt, wenn:
- Der Aufbau noch am Anfang steht und das Modell noch getestet wird
- Das persönliche Haftungsrisiko sehr gering ist (keine physischen Risiken, keine grossen Verträge)
- Kein Budget für CHF 20'000 Stammkapital vorhanden
- Kein Mitarbeiter geplant ist
GmbH passt, wenn:
- Haftungsrisiken bestehen oder ein Wachstum mit grösseren Aufträgen erwartet wird
- Mitarbeitende eingestellt werden sollen
- Banken oder Kunden eine Kapitalgesellschaft erwarten
- Die Steueroptimierung via Lohn/Dividende-Split attraktiv ist
- Die Gesellschaft auch nach Wegfall des Gründers weiterbestehen soll
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Haeufige Fragen
Ab wann muss ein Einzelunternehmen im Handelsregister eingetragen sein?
Kann ich mein Einzelunternehmen in eine GmbH umwandeln?
Wie unterscheiden sich die AHV-Beiträge beim Einzelunternehmen vs. der GmbH?
Ist das Einzelunternehmen oder die GmbH steuerlich günstiger?
Können Einzelunternehmer in die 2. Säule (BVG) einzahlen?
Was passiert mit dem Einzelunternehmen bei Tod oder Invalidität des Inhabers?
Michael Bauer
Startup-Finanzierung und Investoren
Michael Bauer analysiert Förderprogramme und Finanzierungsoptionen für Schweizer Startups. Er hat selbst ein Unternehmen gegründet.