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Vertragsklausel-Generator

Standardklauseln für häufige Schweizer Verträge generieren: NDA, Dienstleistungsvertrag, Arbeitsvertrag und Kaufvertrag nach Schweizer OR.

Vertragsklausel-Generator

Vertragsart und Optionen wählen, Klauseln kopieren. Platzhalter in [ ] individuell ergänzen.

Vertragsart

Art der NDA

Generierte Klauseln

§ 1 Vertrauliche Informationen Als vertrauliche Informationen gelten alle Informationen, Kenntnisse und Unterlagen, welche die Parteien einander im Rahmen der Zusammenarbeit zugänglich macht, unabhängig von der Übermittlungsform (schriftlich, mündlich, elektronisch oder anderweitig). § 2 Geheimhaltungspflicht Jede Partei verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen streng geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben und ausschliesslich für den mit dieser Vereinbarung verbundenen Zweck zu verwenden. § 3 Ausnahmen Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die (a) zum Zeitpunkt der Offenbarung öffentlich bekannt sind oder es ohne Verletzung dieser Vereinbarung werden, (b) der anderen Partei bereits bekannt waren, oder (c) durch einen Dritten ohne Geheimhaltungspflicht bekannt gegeben werden. § 4 Laufzeit Diese Vereinbarung gilt für die Dauer der Zusammenarbeit sowie für 2 Jahre nach deren Beendigung. § 5 Rückgabe und Vernichtung Auf Verlangen hat die jeweils empfangende Partei alle vertraulichen Unterlagen und Kopien davon unverzüglich zurückzugeben oder nachweislich zu vernichten und dies schriftlich zu bestätigen. § 6 Anwendbares Recht und Gerichtsstand Diese Vereinbarung untersteht Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz.

Platzhalter in eckigen Klammern [ ] müssen individuell ergänzt werden.

Wie wird berechnet?

Klauseln basieren auf dem Schweizer OR. Platzhalter in eckigen Klammern müssen individuell ausgefüllt werden.

Für wichtige Verträge empfiehlt sich die Prüfung durch einen zugelassenen Schweizer Anwalt.

Hinweis: Dieses Tool dient nur zur Orientierung und kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Treuhänder, Steuerberater oder die zuständige Behörde. Fehler bitte an report@startupschwiiz.ch melden.

Wichtiger Hinweis

Die generierten Klauseln basieren auf dem Schweizer Obligationenrecht (OR) und dienen als Ausgangslage für eigene Verträge. Sie ersetzen keine Rechtsberatung durch einen zugelassenen Anwalt. Wichtige Verträge (Unternehmenskauf, komplexe Arbeitsverträge, Lizenzverträge) sollten immer juristisch geprüft werden.

Schweizer Recht als Grundlage

Alle Klauseln orientieren sich am Obligationenrecht (OR). Der Gerichtsstand kann frei gewählt werden, muss aber mit dem vereinbarten anwendbaren Recht übereinstimmen. Bei internationalen Verträgen empfiehlt sich die Klärung des IPRG-Sachverhalts.