Gründung
Einzelunternehmen Schweiz gründen: Kosten, AHV und Haftung 2026
Das Wichtigste in Kürze
- Das Einzelunternehmen benoetigt kein Mindestkapital und keinen Notar; es entsteht durch Aufnahme der Geschaeftstätigkeit.
- Ein Handelsregistereintrag wird erst ab einem Jahresumsatz von CHF 100000 obligatorisch (Art. 36 HRegV).
- Die Haftung ist unbeschraenkt: Inhaber haften mit dem gesamten Privat- und Geschaeftsvermoegen.
- AHV-Beiträge sind ab dem ersten Arbeitstag Pflicht, unabhaengig vom Umsatz oder einem HR-Eintrag.
- Gewinne werden als Einkommen des Inhabers besteuert (Einkommenssteuer), nicht als Unternehmensgewinn.
- Ab einem Jahresumsatz von CHF 500000 wird die doppelte Buchhaltung nach OR Art. 957 Pflicht.
Das Einzelunternehmen ist die häufigste Unternehmensform in der Schweiz. Kein Mindestkapital, kein Notar, keine Gesellschafterbeschlüsse: Wer selbständig eine Geschäftstätigkeit aufnimmt, hat damit automatisch eine Einzelfirma gegründet.
Was einfach beginnt, trägt einen wichtigen Vorbehalt: Die Haftung ist unbeschränkt. Inhaber und Unternehmen sind rechtlich identisch. Geschäftliche Verbindlichkeiten werden zu persönlichen Verbindlichkeiten.
Dieser Guide erklärt, wann ein Handelsregistereintrag obligatorisch wird, wie AHV-Beiträge berechnet werden, was die Einzelfirma steuerlich bedeutet, und wann der Wechsel zur GmbH die bessere Wahl ist.
Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel informiert allgemein über das Einzelunternehmen als Rechtsform. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für komplexe Sachverhalte wie Umwandlung, Sozialversicherungseinstufung oder kantonale Steuerplanung empfiehlt sich ein Gespräch mit einem Treuhänder oder Steuerberater.
Was ist ein Einzelunternehmen?
Das Einzelunternehmen (auch Einzelfirma) ist keine Gesellschaft im juristischen Sinne; es ist eine natürliche Person, die ein Gewerbe betreibt. Es entsteht ohne Gründungsakt, ohne Stammkapital, ohne Notar: allein durch die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit.
Das Obligationenrecht sieht das Einzelunternehmen als deckungsgleich mit seinem Inhaber. Es gibt keine Rechtstrennung zwischen Privatperson und Unternehmen. Alle Verträge, Verbindlichkeiten und Vermögenswerte liegen direkt beim Inhaber.
Das ist der zentrale Unterschied zur GmbH oder AG: Dort haftet das Unternehmen als eigene juristische Person: Gesellschafter haften nur bis zur Höhe ihrer Einlage. Beim Einzelunternehmen gibt es diese Schranke nicht.
Typische Nutzer der Rechtsform:
- Freiberufler (Berater, Designer, Entwickler, Übersetzer)
- Handwerker und Dienstleister im lokalen Markt
- Kleinhändler und saisonale Anbieter
- Gründer in der Validierungsphase ohne laufenden Umsatz
Einzelunternehmen vs. GmbH: Direkter Vergleich
| Kriterium | Einzelunternehmen | GmbH |
|---|---|---|
| Rechtspersönlichkeit | Keine (Inhaber = Unternehmen) | Eigene juristische Person |
| Haftung | Unbeschränkt (Privat- und Geschäftsvermögen) | Beschränkt auf Stammkapital |
| Mindestkapital | Keines | CHF 20'000 |
| Notar bei Gründung | Nicht erforderlich | Zwingend (Art. 777 OR) |
| Gründungskosten | CHF 0–200 | CHF 1'100–2'400 |
| Gründungsdauer | Sofort bis 2 Wochen | 3–6 Wochen |
| Firmenname | Familienname zwingend enthalten | Frei wählbar |
| Besteuerung | Einkommenssteuer des Inhabers | Gewinnsteuer + Einkommenssteuer Dividende |
| Buchhaltung | Vereinfacht bis CHF 500k Umsatz | Ordentliche Buchhaltung immer Pflicht |
| Verwaltungsaufwand | Minimal | GV, Protokolle, Jahresabschluss |
| Investoren möglich | Nein | Ja, via Stammanteile |
Die GmbH bietet Haftungsschutz und Glaubwürdigkeit im B2B-Bereich, kostet aber mehr in Gründung und Verwaltung. Das Einzelunternehmen ist die schnellere und günstigere Wahl, solange das Haftungsrisiko überschaubar bleibt.
Wann ist der Handelsregistereintrag Pflicht?
Das Einzelunternehmen muss dann ins kantonale Handelsregister eingetragen werden, wenn:
- der Jahresumsatz CHF 100'000 übersteigt (Art. 36 Abs. 1 HRegV), oder
- das Unternehmen kaufmännisch betrieben wird: regelmässige Umsätze, Mitarbeiter, Kreditgeschäfte
Unterhalb der Umsatzschwelle ist der Eintrag freiwillig. Er empfiehlt sich, wenn der Firmenname kantonal geschützt werden soll: Ein eingetragener Name schützt gegen verwechslungsfähige Neueintragungen im selben Kanton.
30-Tage-Frist
Überschreitet der Umsatz die CHF-100'000-Schwelle, muss die Anmeldung beim kantonalen Handelsregisteramt innerhalb von 30 Tagen erfolgen. Eine Verzögerung kann zur zwangsweisen Eintragung durch das HR-Amt führen.
Wer einen HR-Eintrag vornimmt, erscheint anschliessend im zentralen Firmenindex Zefix.ch und erhält einen offiziellen HR-Auszug. Dieser ist in vielen B2B-Situationen Voraussetzung für Vertragsabschlüsse und Bankkonten.
Firmennamen: Welche Regeln gelten?
Das OR schreibt für Einzelunternehmen eine klare Regel vor: Der Familienname des Inhabers muss im Firmennamen enthalten sein (Art. 934 OR). Reine Fantasienamen ohne Nachnamen sind nicht zulässig.
Was möglich ist:
- Nur Nachname: "Muster"
- Nachname mit Tätigkeit: "Muster Consulting"
- Vor- und Nachname: "Anna Muster"
- Fantasieelement plus Nachname: "Nordlicht Muster"
Was abgelehnt wird:
- Reine Fantasienamen ohne Nachnamen
- Begriffe, die eine Gesellschaft suggerieren ("Muster & Partner" ohne tatsächliche Partner)
- Verwechslungsgefährdende Schreibweisen mit bestehenden HR-Einträgen
- Missbräuchliche oder täuschende Bezeichnungen
Häufiger Fehler
Viele Gründer kaufen eine Domain und drucken Visitenkarten, bevor sie geprüft haben, ob ein ähnlicher Name bereits im Handelsregister steht. Die kostenlose Vorabprüfung auf Zefix.ch dauert zwei Minuten.
Der Familienname muss in der offiziellen Schreibweise des Ausweises erscheinen: keine Abkürzungen, keine Änderungen. Das gilt für alle Geschäftsunterlagen, Verträge und Rechnungen.
Die Schritte zur Gründung
Schritt 1: Geschäftstätigkeit aufnehmen
Das Einzelunternehmen entsteht automatisch mit der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit: Es ist kein formeller Gründungsakt notwendig. Ab diesem Moment entstehen jedoch bereits Pflichten, insbesondere gegenüber der AHV.
Schritt 2: AHV-Anschluss einrichten
Die AHV-Anmeldung als Selbständigerwerbende/r ist ab dem ersten Arbeitstag Pflicht, unabhängig vom Umsatz und unabhängig davon, ob ein HR-Eintrag besteht. Die Anmeldung erfolgt bei der zuständigen Ausgleichskasse des Kantons oder der Branche.
Häufiger Fehler
Viele Gründer verschieben die AHV-Anmeldung, bis der Umsatz kommt. Das ist falsch. Die AHV-Pflicht entsteht mit der Aufnahme der Erwerbstätigkeit. Nicht angemeldete Beitragszeiten führen zu Lücken in der Altersvorsorge und können zu Nachzahlungen mit Verzugszinsen führen.
Schritt 3: Handelsregistereintrag (ab CHF 100'000 oder freiwillig)
Falls der Umsatz die Schwelle überschreitet oder der Eintrag freiwillig gewünscht ist, erfolgt die Anmeldung beim kantonalen Handelsregisteramt. Benötigte Unterlagen:
- Ausgefülltes Anmeldeformular (via EasyGov.swiss oder Papierformular des HR-Amts)
- Kopie Ausweis oder Pass
- Beschreibung des Unternehmenszwecks
- Beglaubigte Unterschrift, nicht notariell, sondern amtlich (Gemeindehaus, PostFinance oder Notariat)
Eine öffentliche Beurkundung durch einen Notar ist nicht erforderlich. Das ist der entscheidende Vorteil gegenüber der GmbH.
Schritt 4: MWST-Anmeldung (ab CHF 100'000 steuerbarer Umsatz)
Die Mehrwertsteuer-Anmeldung bei der ESTV wird obligatorisch, wenn der steuerbare Jahresumsatz CHF 100'000 übersteigt (Art. 10 MWSTG). Die Anmeldung muss innerhalb von 30 Tagen nach Überschreitung erfolgen und ist kostenlos.
Eine freiwillige Anmeldung unterhalb der Schwelle ist möglich und kann sinnvoll sein, wenn Vorsteuern auf grössere Anschaffungen (Geräte, Fahrzeuge, Büroausstattung) geltend gemacht werden sollen.
Kosten der Gründung
| Position | Betrag (CHF) | Anmerkung |
|---|---|---|
| Handelsregistereintrag | 80–150 | Kantonal variierend |
| Beglaubigte Unterschrift | 0–30 | Gemeindehaus, PostFinance |
| EasyGov-Nutzung | 0 | Bundesportal, kostenlos |
| MWST-Anmeldung ESTV | 0 | Kostenlos |
| Total Gründungskosten | 80–200 | Ohne laufende Kosten |
Im Vergleich: Eine GmbH-Gründung kostet CHF 1'100–2'400. Das Einzelunternehmen ist die günstigste Einstiegsform, ohne Notariatsgebühren und ohne Mindestkapital.
Laufende Kosten entstehen durch Buchhaltung und Steuerberatung: Buchhaltungssoftware CHF 0–100 pro Monat (bexio ab CHF 39, Banana Accounting ab CHF 99/Jahr), professionelle Steuerberatung CHF 500–2'000 jährlich je nach Volumen.
AHV und Sozialversicherungen für Selbständigerwerbende
Beitragspflicht und Beitragshöhe
Selbständigerwerbende zahlen AHV-, IV- und EO-Beiträge auf ihr Nettoeinkommen. Die Beiträge sind einkommensstaffelt:
- Einkommen unter CHF 17'400/Jahr: Mindestsatz, Mindestbeitrag CHF 530/Jahr (2025)
- Einkommen CHF 17'400–CHF 60'500: Beitragssatz gleitend zwischen ca. 5,4% und 10%
- Einkommen über CHF 60'500: Maximalsatz von rund 10%
Die AHV-Ausgleichskasse stellt nach Ablauf des Steuerjahres eine definitive Abrechnung aus. Während des laufenden Jahres werden provisorische Akontobeiträge erhoben, auf Basis des Vorjahreseinkommens geschätzt. Wer deutlich mehr verdient als im Vorjahr, sollte die Ausgleichskasse informieren, damit die Akontozahlungen angepasst werden.
Kein Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung
Selbständigerwerbende sind nicht in der ALV (Arbeitslosenversicherung) versichert und zahlen keine entsprechenden Beiträge. Es besteht kein Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung nach AVIG.
Das ist ein relevanter Unterschied zum Angestelltenverhältnis: Wer als Einzelunternehmer tätig war und die Tätigkeit aufgibt, kann keine ALV-Leistungen beziehen. Ausnahme: Wer parallel ein ALV-pflichtiges Angestelltenverhältnis geführt hat, kann auf dieser Basis allenfalls Leistungen beanspruchen.
Krankentaggeld und Unfallversicherung: Lücken schliessen
Für Selbständigerwerbende gibt es keine obligatorische Krankentaggeld- oder Unfallversicherung. Ein Arbeitsausfall durch Krankheit oder Unfall führt ohne private Absicherung zu direktem Einkommensausfall ab dem ersten Tag.
Versicherungslücken bei Einzelfirmen
Selbständige sind nicht gegen Nichtbetriebsunfälle (NBU) obligatorisch versichert. Die Grundkrankenversicherung (KVG) deckt keine Lohnausfälle. Eine freiwillige Krankentaggeldversicherung und eine NBU-Zusatzversicherung sind für Einzelunternehmer dringend empfohlen.
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Steuern: Einkommenssteuer statt Gewinnsteuer
Das Einzelunternehmen ist steuerlich transparent: Es zahlt selbst keine Gewinnsteuer. Der gesamte Unternehmensgewinn (Umsatz minus abzugsfähige Geschäftskosten) fliesst in die persönliche Steuererklärung des Inhabers.
Bundesebene: Direkte Bundessteuer auf das gesamte Einkommen (progressiver Tarif, Höchstsatz 11,5%)
Kantonal und kommunal: Einkommenssteuer mit stark variierenden Sätzen. Zug und Appenzell Ausserrhoden gehören zu den günstigsten Kantonen; Genf und Waadt zu den teuersten.
Vermögenssteuer: Das Geschäftsvermögen des Inhabers wird als Teil des privaten Vermögens der kantonalen und kommunalen Vermögenssteuer unterworfen, typischerweise 0,3–0,5% pro Jahr.
Vergleich zur GmbH-Besteuerung
Bei der GmbH gibt es zwei Besteuerungsebenen: Die Gesellschaft zahlt Gewinnsteuer (je nach Kanton ca. 12–25%), und der Gesellschafter zahlt Einkommenssteuer auf Dividenden. Die sogenannte wirtschaftliche Doppelbesteuerung wird durch den Teilbesteuerungsabzug auf qualifizierte Dividenden gemildert (Art. 20 Abs. 1bis DBG).
Beim Einzelunternehmen fällt nur eine Besteuerungsebene an. Bei tiefem bis mittlerem Gewinn ist das oft günstiger. Wer jedoch einen hohen Gewinn erzielt und ihn im Unternehmen behalten will, kann mit der GmbH-Struktur Steuern sparen, da Gewinne zu niedrigerem Gewinnsteuersatz einbehalten werden statt sofort als Einkommen besteuert zu werden.
Tipp zur Steuerplanung
Ab einem Unternehmergewinn von rund CHF 100'000 bis 150'000 lohnt sich eine Beratung, ob die GmbH-Struktur steuerlich günstiger wäre. Die Antwort hängt stark vom Kanton, der Dividendenpolitik und dem privaten Konsumbedarf ab.
Buchführungspflicht nach OR Art. 957
Die Buchführungspflicht hängt beim Einzelunternehmen vom Jahresumsatz ab.
Unter CHF 500'000 Jahresumsatz: Vereinfachte Buchführung ("Milchbüchleinrechnung") ist ausreichend. Pflicht ist:
- Einnahmen und Ausgaben vollständig erfassen
- Vermögenslage dokumentieren (Inventar, Forderungen, Verbindlichkeiten)
- Belege aufbewahren (6 Jahre)
Einfache Buchhaltungssoftware oder eine strukturierte Tabelle genügen für die meisten Einzelunternehmen.
Ab CHF 500'000 Jahresumsatz: Ordentliche doppelte Buchhaltung nach OR Art. 957 ff. wird Pflicht:
- Vollständiger Kontenplan
- Bilanz und Erfolgsrechnung
- Jahresabschluss mit Anhang
Steuern und Rücklagen: Bei Einzelunternehmern wird keine Quellensteuer erhoben. Die Steuern werden nach Einschätzung durch die Steuerbehörde provisorisch und definitiv veranlagt. Es ist wichtig, laufend Rücklagen zu bilden, typischerweise 20–30% des Gewinns je nach Kanton und Einkommenshöhe.
Häufige Fehler
AHV-Anmeldung aufgeschoben: Die AHV-Pflicht entsteht mit Aufnahme der Tätigkeit. Wer die Anmeldung auf "sobald Umsatz kommt" verschiebt, riskiert Nachzahlungen mit Verzugszinsen und Lücken in der Altersvorsorge.
Unbeschränkte Haftung unterschätzt: Viele Gründer denken: "Ich habe wenig Vermögen: also kein Risiko." Das Risiko entsteht durch Verbindlichkeiten: Lieferantenrechnungen, Mietverträge, Schadenersatzansprüche. Die Haftung ist vollumfänglich und gilt auch für zukünftiges Privatvermögen.
Keine Trennung von Privat- und Geschäftskonten: Ein separates Geschäftskonto ist nicht gesetzlich erzwungen, aber dringend empfohlen. Es erleichtert die Buchhaltung erheblich und schützt vor unübersichtlichen Vermögensverhältnissen bei Steuerprüfungen.
MWST-Schwelle übersehen: Wer CHF 100'000 Umsatz überschreitet, ohne sich anzumelden, schuldet die Mehrwertsteuer trotzdem, inklusive Verzugszinsen. Die ESTV kann rückwirkend Steuern erheben.
Zu lange mit dem Rechtsformwechsel gewartet: Mit steigendem Umsatz und wachsendem Haftungsrisiko verliert das Einzelunternehmen seine Vorteile. Die Umwandlung in eine GmbH ist ein geplanter Schritt, keine Notfallmassnahme nach einem Schadensfall.
Wann lohnt sich der Wechsel zur GmbH?
Als Faustregel gilt: Ab einem Jahresgewinn von CHF 100'000 bis 150'000 oder sobald bedeutende Haftungsrisiken entstehen (Mitarbeiter, physische Produkte, Kundenverträge mit Schadenersatzklauseln) lohnt sich eine Beratung zur GmbH-Umwandlung.
Welche Dienste helfen bei der Gründung?
EasyGov
Offizielles Bundesportal für Einzelfirmen-Anmeldungen
Kostenlos
bexio
Buchhaltungssoftware für Schweizer KMU und Selbständige
Ab CHF 39 pro Monat
Zefix
Schweizer Handelsregister-Suche
Kostenlos
Checkliste: Einzelunternehmen in der Schweiz
Vor Aufnahme der Tätigkeit:
- Rechtsform geprüft: Einzelunternehmen oder direkt GmbH?
- Firmennamen auf Zefix.ch vorab geprüft (falls HR-Eintrag geplant)
- Separates Geschäftskonto eröffnet (empfohlen)
- Buchhaltungssystem eingerichtet (Software oder Tabelle)
Ab erstem Arbeitstag:
- AHV-Anmeldung als Selbständigerwerbende/r bei der Ausgleichskasse eingereicht
- Belege ab Tag 1 aufbewahren (6 Jahre)
- Versicherungen geprüft: Haftpflicht, Krankentaggeld, NBU
Bei Umsatz über CHF 100'000:
- Handelsregistereintrag beim kantonalen HR-Amt (via EasyGov.swiss oder direkt)
- Beglaubigte Unterschrift beschaffen (Gemeindehaus oder PostFinance)
- MWST-Anmeldung bei ESTV innerhalb von 30 Tagen
Laufend:
- Rücklagen für Steuern bilden (keine Quellensteuer, Selbstverantwortung)
- Rücklagen für AHV-Nachzahlungen (Akontobeiträge bei höherem Einkommen anpassen lassen)
- Jährliche Prüfung: Lohnt sich der Wechsel zur GmbH?
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Haeufige Fragen
Brauche ich für ein Einzelunternehmen einen Notar?
Wann muss ein Einzelunternehmen ins Handelsregister eingetragen werden?
Wie hoch sind die AHV-Beiträge für Selbstaendige 2025?
Wie wird ein Einzelunternehmen in der Schweiz besteuert?
Kann ich meinen Firmennamen frei waehlen?
Was passiert, wenn das Einzelunternehmen Schulden macht?
Wie wandelt man ein Einzelunternehmen in eine GmbH um?
Thomas Kaufmann
Spezialist für Unternehmensgründung
Thomas Kaufmann begleitet Gründer bei der Wahl der Rechtsform und dem Handelsregistereintrag. Zuvor war er als Notariatsgehilfe tätig.