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Solopreneur Schweiz: Allein gründen, Steuern optimieren und wann die GmbH sinnvoll wird 2026

10. Mai 20267 min read

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Einzelunternehmen ist für die meisten Solopreneure die richtige Startrechtsform: keine Mindestkapitalpflicht, kein Notartermin, sofort operationell.
  • Als Solopreneur ohne BVG-Anschluss können Sie bis zu CHF 35'280 oder 20 % Ihres Nettoeinkommens (der höhere Betrag gilt) jährlich in die Säule 3a einzahlen, der stärkste Steuerabzug für Selbständige.
  • AHV-Beiträge betragen 10 % des Nettoeinkommens und sind selbst zu tragen, kein Arbeitgeber, der die Hälfte übernimmt. Einkalkulieren Sie diese in Ihre Preiskalkulation.
  • Die GmbH wird sinnvoll, wenn die persönliche Haftung zum Risiko wird, Investoren einsteigen sollen oder das Steuerersparnis durch Lohn-Dividenden-Splitting die Gründungskosten überwiegt.
  • Für B2B-Solopreneure ab etwa CHF 150'000 Jahresgewinn lohnt sich ein Vergleich Einzelunternehmen vs. GmbH steuerlich fast immer.

Solopreneur: Allein gründen, allein entscheiden, allein haften, und allein den gesamten Gewinn behalten. Laut Bundesamt für Statistik sind über 500'000 Personen in der Schweiz selbständig erwerbstätig. Ein Grossteil davon sind Solopreneure, ohne Angestellte, ohne Gesellschafter, oft ohne eigene Bürofläche.

Die Rechtsform des Einzelunternehmens dominiert diese Gruppe. Zu Recht: Sie ist einfach, günstig und sofort einsetzbar. Aber je nach Gewinnhöhe, Risikoprofil und Wachstumsplänen gibt es einen Punkt, an dem die GmbH die bessere Wahl wird.

Rechtsform: Einzelunternehmen als Ausgangspunkt

Warum das Einzelunternehmen für Solopreneure passt

Das Einzelunternehmen entsteht im Moment, in dem Sie Ihre erste selbständige Tätigkeit aufnehmen und bei der Ausgleichskasse angemeldet sind. Kein Notar, kein Mindestkapital, keine Gründungskosten.

Vorteile für Solopreneure:

  • Sofort operationell: Keine Wartezeit auf Handelsregistereintrag oder Bankbestätigung
  • Keine Kapitalanforderung: Sie brauchen kein Startkapital für die Gründung selbst
  • Einfache Buchhaltung: Einnahmen-Ausgaben-Rechnung reicht; keine doppelte Buchhaltung unter CHF 500'000 Umsatz
  • Direkter Gewinnzugriff: Kein Gesellschafterbeschluss nötig, um Geld zu entnehmen
  • Tiefe laufende Kosten: Kein Revisionsaufwand, keine Generalversammlung

Nachteile:

  • Unbeschränkte persönliche Haftung: Gläubiger können auf Ihr gesamtes Privatvermögen zugreifen
  • Kein Investoren-Einstieg: Sie können keine Anteile ausgeben
  • Begrenzte Aussenwahrnehmung: Manche Grosskunden bevorzugen eine GmbH oder AG als Vertragspartner

Handelsregister-Eintrag: Ja oder nein?

Ab CHF 100'000 Jahresumsatz sind Sie zur HR-Eintragung verpflichtet. Darunter ist sie freiwillig.

Empfehlung für die meisten Solopreneure: Lassen Sie sich ins Handelsregister eintragen, auch wenn Sie noch nicht müssen. Die Kosten sind gering (CHF 120 bis CHF 250, plus kantonale SHAB-Gebühr von ca. CHF 60 bis CHF 90), und der Eintrag erleichtert:

  • Eröffnung eines Geschäftskontos
  • Rechnungsstellung mit Firmenname statt Privatname
  • Glaubwürdigkeit gegenüber grösseren Auftraggebern

AHV: Der unterschätzte Kostenfaktor

Was wirklich fällig wird

Als Solopreneur tragen Sie die AHV-Beiträge vollständig selbst. Im Angestelltenverhältnis übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte; als Selbständige/r zahlen Sie den vollen Betrag:

JahresnettogewinnAHV/IV/EO (gerundet)
CHF 20'000ca. CHF 1'500
CHF 50'000ca. CHF 4'200
CHF 80'000ca. CHF 7'500
CHF 120'000ca. CHF 12'000
CHF 200'000ca. CHF 20'000

Diese Beiträge sind steuerlich vollständig vom steuerpflichtigen Einkommen abziehbar, das mildert die Belastung etwas.

In die Preiskalkulation einbauen

Viele Solopreneure vergessen, die AHV-Last in ihre Stundensätze einzukalkulieren. Als Faustregel: Addieren Sie 12 bis 15 % auf Ihren gewünschten Nettolohn als Puffer für AHV und andere Sozialversicherungen.

Beispiel: Sie möchten CHF 80'000 netto pro Jahr nach AHV und Steuern. Kalkulieren Sie einen Umsatz von mindestens CHF 110'000 bis CHF 120'000, um AHV, Einkommensteuern und allfällige Betriebskosten zu decken.

Altersvorsorge: Die grösste Steuerspar-Chance

Für Solopreneure ohne BVG-Anschluss ist die Säule 3a nicht nur ein Vorsorge-, sondern vor allem ein Steuerspar-Instrument.

Der erhöhte Säule 3a-Abzug

Wer keiner Pensionskasse (BVG) angeschlossen ist, darf jährlich bis zu 20 % des Nettoeinkommens aus selbständiger Erwerbstätigkeit, maximal CHF 35'280 (2025) in die Säule 3a einzahlen.

Das ist mehr als fünfmal so viel wie der ordentliche 3a-Maximalbetrag für Angestellte (CHF 7'258/Jahr). Und der gesamte Betrag ist vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig.

Beispiel:

  • Nettogewinn Einzelunternehmen: CHF 150'000
  • Säule 3a-Einzahlung: CHF 30'000 (= 20 %)
  • Steuerbares Einkommen reduziert sich um CHF 30'000
  • Steuerersparnis bei 30 % Grenzsteuersatz: CHF 9'000

Über 20 bis 30 Jahre mit Zinseszins multipliziert ist das ein erheblicher Vermögensaufbau, der gleichzeitig die Steuerlast senkt.

Mehrere Säule 3a-Konten eröffnen

Es ist möglich und steuerlich sinnvoll, mehrere Säule 3a-Konten bei verschiedenen Anbietern zu unterhalten. Der Grund: Bei der Auszahlung im Rentenalter wird die Säule 3a privilegiert besteuert, aber der Steuersatz steigt mit der Höhe des ausgezahlten Betrags. Mehrere kleinere Auszahlungen in verschiedenen Jahren statt einer grossen sind steuerlich günstiger.

Praxis: Eröffnen Sie jährlich ein neues Konto, sobald das bestehende ausreichend angewachsen ist. So strecken Sie die Auszahlungen über mehrere Jahre.

Freiwillige BVG-Versicherung

Als Solopreneur können Sie freiwillig einer BVG-Sammelstiftung beitreten. Das bietet:

  • Zusätzliche Altersvorsorge über die Säule 2
  • Höhere Beitragsvolumen als die Säule 3a
  • Risikoschutz (Invaliditäts- und Todesfalldeckung)

Nachteil: Wer einer Sammelstiftung angeschlossen ist, ist im AHV-Sinne «mit BVG versichert» und verliert den erhöhten Säule 3a-Abzug. Er oder sie ist dann auf den ordentlichen Betrag von CHF 7'258 beschränkt.

Faustregel: Für Solopreneure mit niedrigem bis mittlerem Einkommen lohnt sich oft der erhöhte 3a-Abzug mehr als der BVG-Anschluss. Ab höheren Einkommen (über CHF 150'000 Nettogewinn) kann die Kombination BVG-Freiwilligenbeitrag plus 3a trotzdem sinnvoller sein. Lassen Sie das von einem Steuerberater durchrechnen.

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Steuern: Was Solopreneure absetzen können

Abzugsfähige Geschäftskosten

Alle direkt mit der Erwerbstätigkeit zusammenhängenden Kosten mindern den steuerbaren Gewinn. Typische Abzüge für Solopreneure:

  • Arbeitsmittel: Computer, Bildschirm, Headset, Kamera, Spezialsoftware
  • Büro: Anteiliger Mietzins (bei Homeoffice: nachgewiesener Arbeitsraum) oder Coworking-Miete
  • Kommunikation: Telefonkosten, Internetanschluss anteilig
  • Reisen: Zugtickets, Flüge, Hotelübernachtungen, für Kundentermine und Geschäftsreisen
  • Marketing und Werbung: Website, Visitenkarten, LinkedIn-Premium, Werbung
  • Weiterbildung: Kurse, Bücher, Konferenzen, soweit beruflich relevant
  • Versicherungen: Berufshaftpflicht, UVG-Freiwilligenversicherung
  • AHV-Beiträge: Vollständig abziehbar
  • Beratung: Steuerberater-Honorare, Rechtsberatung

Homeoffice-Abzug

Wer ausschliesslich von zu Hause arbeitet, kann einen anteiligen Mietzins geltend machen. Die kantonalen Steuerbehörden setzen dafür typischerweise voraus, dass:

  • Der Arbeitsraum abgeschlossen und ausschliesslich für die Berufsausübung genutzt wird
  • Keine Möglichkeit besteht, beim Auftraggeber zu arbeiten (bei Solopreneuren in der Regel erfüllt)

Der abziehbare Anteil berechnet sich aus dem Verhältnis der Arbeitsfläche zur Gesamtwohnfläche. Bei einer 80 m²-Wohnung mit einem 15 m²-Büro wären das 18,75 % der Jahresmiete.

Wann lohnt sich die GmbH?

Die GmbH ist keine bessere Rechtsform als das Einzelunternehmen, sie ist eine andere. Der Wechsel lohnt sich unter bestimmten Umständen.

Haftungsrisiko

Wenn Ihre Tätigkeit erhebliche Haftungsrisiken trägt, fehlerhafte Beratung mit grossen finanziellen Schäden, Produkthaftung, Bauprojekte, schützt die GmbH Ihr Privatvermögen. Das Haftungskapital ist auf das Stammkapital der GmbH beschränkt (CHF 20'000 Minimum), sofern Sie keine persönlichen Garantien abgegeben haben.

Steuerliche Schwelle: Lohn-Dividenden-Splitting

Bei hohem Gewinn ist die GmbH steuerlich effizienter. Das Modell:

  1. Sie zahlen sich als Geschäftsführer einen marktüblichen Lohn (z.B. CHF 100'000)
  2. Der verbleibende Gewinn wird als Dividende ausgeschüttet
  3. Dividenden werden auf Ebene der GmbH mit Gewinnsteuer belastet (ca. 12 bis 20 % je nach Kanton), auf Ebene der Empfängerin mit reduziertem Steuersatz (kantonale Teilbesteuerung der Dividenden)

Dieses Splitting ist für hohe Einkommen günstiger als die direkte Besteuerung des Einzelunternehmensgewinns zum progressiven Einkommenssteuersatz.

Die Grenze, ab der das Splitting die GmbH-Kosten (CHF 1'000 bis CHF 3'000 Jahresaufwand für Buchhaltung, Revision, Verwaltung) überwiegt, liegt je nach Kanton bei CHF 130'000 bis CHF 180'000 Jahresgewinn.

Wachstum und Fremdfinanzierung

Wenn Sie eine Mitgründerin oder einen Mitgründer aufnehmen, externe Investoren suchen oder Mitarbeitende beteiligen wollen, ist die GmbH zwingend. Das Einzelunternehmen kann keine Anteile ausgeben.

Versicherungen, die Solopreneure selbst organisieren müssen

Im Anstellungsverhältnis sind viele Versicherungen automatisch: UVG, BVG, Krankentaggeld. Als Solopreneur sind Sie dafür selbst verantwortlich.

VersicherungPflichtEmpfehlung
KVG (Krankenpflege)JaImmer
KrankentaggeldNeinDringend empfohlen: 80 % Lohnersatz ab 30. Tag
UVG freiwilligNeinEmpfohlen für körperlich tätige Solopreneure
BerufshaftpflichtNeinEmpfohlen für Berater, IT, Architektur, Gesundheit
BVG freiwilligNeinPrüfen ab CHF 80'000 Jahreseinkommen
SachversicherungNeinBei teurem Equipment sinnvoll

Besonders wichtig ist die Krankentaggeldversicherung: Als Selbständige/r haben Sie bei Krankheit keinen gesetzlichen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Wer 4 Wochen ausfällt, hat kein Einkommen. Eine freiwillige KTG-Versicherung kostet je nach Selbstbehalt (Wartefrist) und versichertem Tagessatz CHF 1'500 bis CHF 4'000 pro Jahr.

Tools für den Solo-Alltag

Solopreneure brauchen einfache, effiziente Werkzeuge.

Buchhaltung und Rechnungen: Bexio, Klara und Banana Accounting sind in der Schweiz beliebt. Für sehr einfache Strukturen reicht anfangs auch eine strukturierte Excel-Tabelle.

Geschäftskonto: Neon Business und Wise Business sind für Solopreneure oft günstiger als klassische Kantonalbank-Lösungen. Die monatlichen Grundgebühren sind tiefer oder entfallen ganz.

Zeiterfassung: Tools wie Toggl oder Harvest helfen, die fakturierbare Zeit zu tracken, kritisch für Stundensatz-Solopreneure.

Verträge: Einen Rahmenvertrag für Ihre typischen Aufträge einmalig von einer Rechtsanwältin aufsetzen lassen. CHF 500 bis CHF 1'500 gut investiert.

Solopreneur sein in der Schweiz ist rechtlich gut handhabbar und steuerlich mit dem richtigen Setup attraktiv. Die grösste Herausforderung ist meistens nicht die Administration, sondern die Akquisition von Kunden und die Preisstrategie. Daran lohnt es sich, die meiste Energie zu investieren.

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Haeufige Fragen

Brauche ich als Solopreneur einen Handelsregister-Eintrag?
Nicht zwingend. Als Einzelunternehmer sind Sie erst ab CHF 100'000 Jahresumsatz zur Eintragung verpflichtet. Darunter ist der Eintrag freiwillig, aber empfehlenswert: Er schafft Vertrauen bei Kunden und erleichtert die Eröffnung eines Geschäftskontos. Die Kosten betragen etwa CHF 120 bis CHF 250 je nach Kanton.
Wie viel kostet mich AHV als Solopreneur wirklich?
10 % Ihres Nettogewinns (AHV 8,7 % + IV 1,4 % + EO 0,5 %), gleitend reduziert bei niedrigen Einkommen bis CHF 58'800. Dazu kommt ein Verwaltungskostenbeitrag der Ausgleichskasse (0,3 bis 0,5 %). Bei CHF 100'000 Nettogewinn zahlen Sie rund CHF 10'000 bis CHF 10'500 AHV. Diese Beiträge sind steuerlich vollständig abziehbar.
Wann lohnt sich die GmbH für einen Solopreneur?
Als Faustregel gilt: Bei konstantem Gewinn über CHF 150'000 pro Jahr lohnt sich ein steuerlicher Vergleich. Die GmbH ermöglicht Lohn-Dividenden-Splitting: Sie zahlen sich einen steuergünstigen Lohn und schütten den Rest als Dividende aus, die kantonal privilegiert besteuert wird. Dazu kommen Haftungsvorteile. Darunter überwiegen oft die Kosten der GmbH-Führung.
Muss ich als Solopreneur Buchhaltung führen?
Ja, aber einfach. Solopreneure führen eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (Milchbüchlein-Rechnung), keine doppelte Buchhaltung. Erst ab CHF 500'000 Jahresumsatz gilt die Pflicht zur doppelten Buchhaltung nach OR. Tools wie Bexio, Klara oder auch eine einfache Tabellenkalkulation genügen für den Anfang.
Welche Versicherungen braucht ein Solopreneur zwingend?
Zwingend: Krankenpflegeversicherung KVG. Dringend empfohlen: Krankentaggeldversicherung (kein gesetzlicher Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit), Berufshaftpflichtversicherung (je nach Tätigkeit), UVG-Freiwilligenversicherung gegen Unfall. Die BVG-Versicherung (Pensionskasse) ist für Selbständige freiwillig, aber für die Altersvorsorge sehr wichtig.
David Mueller

David Mueller

Banking und Buchhaltungs-Tools

David Mueller vergleicht Geschäftskonten, Buchhaltungssoftware und SaaS-Tools für Schweizer KMU. Er ist selbst Gründer und CFO.