Gründer

Als Quereinsteiger selbständig in der Schweiz: ALV, Übergang und was Sie wissen müssen 2026

10. Mai 20267 min read

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer eine Anstellung kündigt, um selbständig zu werden, verliert grundsätzlich den Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung (ALV), Selbstverschuldete Arbeitslosigkeit gilt als Einstellung.
  • Der sicherste Weg ist der Einstieg als nebenberuflich Selbständige/r: Tätigkeit aufbauen, während der Hauptjob noch läuft, und erst kündigen, wenn das Einkommen stabil ist.
  • Wer bereits arbeitslos ist und eine Selbständigkeit aufbaut, kann unter bestimmten Bedingungen während der Gründungsphase weiterhin ALV beziehen, das sogenannte Gründungsprogramm der RAV.
  • Branchenspezifische Bewilligungen (Gastgewerbe, Gesundheit, Treuhänder, Anwaltszulassung) müssen vor der ersten kommerziellen Tätigkeit vorliegen.
  • Das erste Jahr als Quereinsteiger sollte mit mindestens 6 bis 12 Monaten Lebenshaltungskosten als Reserve gestartet werden, Auftragsgewinnung dauert oft länger als erwartet.

«Ich mache mich selbständig», dieser Satz wird in der Schweiz jedes Jahr von Tausenden von Angestellten ausgesprochen, die ihre Branche wechseln, ihr Hobby zum Beruf machen oder einfach aufgehört haben, für jemand anderen zu arbeiten. Der Wechsel aus einer Anstellung in die Selbständigkeit ist einer der häufigsten Karrierewege in die Unternehmertätigkeit, und einer der am meisten unterschätzten in seiner Komplexität.

Dieser Guide klärt die entscheidenden Fragen: Was passiert mit der Arbeitslosenversicherung? Wie plant man den Übergang sauber? Und worauf kommt es im ersten Jahr wirklich an?

Die ALV-Frage: Das grösste Missverständnis

Selbständige erhalten keine ALV

Die Arbeitslosenversicherung (ALV/AVIG) sichert Arbeitnehmer bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit ab. Selbständig Erwerbende sind nicht ALV-versichert, das heisst, ihr Selbständigeneinkommen ist nicht gegen Einkommensausfall durch Auftragslosigkeit geschützt.

Das erste, was Quereinsteiger verstehen müssen: Die ALV ist kein Auffangnetz für das selbständige Leben. Wer selbständig tätig ist, erhält keine ALV-Taggelder, egal wie wenig Aufträge hereinkommen.

Selbst kündigen, Konsequenzen

Wer selbst kündigt (aus eigenem Antrieb), gilt im ALV-Recht als selbstverschuldet arbeitslos. Das Resultat:

  • Einstelltage von 31 bis 51 Tagen (je nach Schwere des Verschuldens, in der Praxis oft 31 Tage bei Kündigung ohne wichtigen Grund)
  • Während dieser Zeit kein Anspruch auf ALV-Entschädigung, auch wenn man sich beim RAV anmeldet

Nach Ablauf der Einstelltage entsteht theoretisch ALV-Anspruch, aber nur wenn Sie sich als stellensuchend anmelden und aktiv Stellen suchen. Wer gleichzeitig selbständig tätig ist, erfüllt diese Voraussetzungen nicht.

Entlassung oder Vertragsende: Andere Ausgangslage

Wer entlassen wird oder einen befristeten Vertrag ausläuft, ist nicht selbstverschuldet arbeitslos. In diesem Fall besteht grundsätzlich ALV-Anspruch, und die Gründungsphase kann unter bestimmten Bedingungen parallel zum ALV-Bezug laufen.

Das RAV-Gründungsprogramm: Gründen während Stellenlosigkeit

Wer bereits beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) als stellensuchend gemeldet ist und eine Selbständigkeit aufbauen möchte, hat in der Schweiz einen speziellen Weg.

Wie es funktioniert

Beim RAV-Berater können Stellensuchende beantragen, dass die Gründungsphase einer Selbständigkeit unterstützt wird. Der Ablauf:

  1. Businessplan vorlegen: Das RAV prüft, ob das Vorhaben realistisch ist. Der Businessplan muss eine Marktanalyse, einen Finanzplan und eine Begründung enthalten, warum die Tätigkeit Chancen auf langfristige wirtschaftliche Tragfähigkeit hat.
  2. Beratung: Das RAV oder ein mandatiertes Beratungsunternehmen begleitet die Gründungsphase.
  3. ALV weiterhin ausgezahlt: Während der Gründungsphase, typischerweise bis zu einigen Monaten, kann das RAV weiterhin ALV-Taggelder ausrichten.
  4. Überprüfung: Das RAV überprüft regelmässig den Fortschritt. Wenn die Selbständigkeit nicht vorankommt, wird erwartet, dass wieder aktiv Stellen gesucht werden.

Das Programm ist kantonal sehr unterschiedlich ausgestaltet. Einige Kantone (Zürich, Bern, Genf) haben strukturierte Gründungsprogramme; andere bearbeiten solche Gesuche fallweise. Wenden Sie sich direkt an Ihren RAV-Berater.

Wichtig: Selbständig erzieltes Einkommen während des ALV-Bezugs muss dem RAV gemeldet werden. Es wird als Zwischenverdienst angerechnet, d.h. es kürzt die ALV-Taggelder anteilig.

Der drei Wege Vergleich

Weg 1: Nebenberuflich starten (empfohlen)

Die sicherste und für die meisten Quereinsteiger empfehlenswerteste Variante: Die selbständige Tätigkeit neben dem bestehenden Anstellungsverhältnis aufbauen, bis das Einkommen stabil und ausreichend ist. Erst dann kündigen.

Vorteile:

  • Volles Sicherheitsnetz bleibt erhalten
  • Marktvalidierung ohne finanziellen Druck
  • AHV-Beitragszeiten laufen weiter
  • BVG-Anwartschaften wachsen

Nachteile:

  • Langsamer Aufbau (nur Abend- und Wochenendzeit)
  • Arbeitsvertrag kann Nebentätigkeit einschränken (prüfen!)
  • Psychologisch anspruchsvoll: Doppelbelastung über Monate

Weg 2: Sofortiger Vollzeitsprung

Der riskante, aber schnelle Weg: Kündigung, dann voller Fokus auf die Selbständigkeit.

Voraussetzungen, die diesen Weg vertretbar machen:

  • Mindestens 12 Monate Lebenshaltungskosten als Barreserve
  • Bereits bestehende Kunden oder konkrete Auftragsaussichten
  • Niedrige persönliche Fixkosten (kein teures Leasing, kleine oder abbezahlte Wohnung)
  • Klares, schnell umsetzbares Angebot

Weg 3: ALV-Gründung (bei bereits bestehender Arbeitslosigkeit)

Für Personen, die bereits arbeitslos sind: RAV-Gründungsprogramm nutzen, Businessplan erstellen und die Übergangszeit für den Aufbau der Selbständigkeit nutzen.

Pensionskasse: Was bei der Kündigung passiert

Beim Verlassen einer Anstellung überweist die Pensionskasse des Arbeitgebers das angesparte Freizügigkeitsguthaben auf ein Freizügigkeitskonto bei einer von Ihnen gewählten Freizügigkeitsstiftung. Dieses Geld gehört Ihnen, ist aber bis zur Pensionierung gebunden (ausser in bestimmten Ausnahmefällen: Kauf von Wohneigentum, Auswanderung aus der Schweiz, Selbständigmachung).

Vorbezug bei Selbständigmachung

Das Gesetz erlaubt einen Vorbezug des Freizügigkeitsguthabens, wenn Sie sich hauptberuflich selbständig machen (Art. 5 FZG). Voraussetzungen:

  • Der Vorbezug muss innerhalb eines Jahres nach Aufgabe der Anstellung beantragt werden
  • Der Vorbezug ist definitiv: Das Geld kann nicht zurückgelegt werden
  • Der Betrag wird als Einkommen besteuert (stark progressiv, kann teuer sein)

Empfehlung: Der Vorbezug sollte sorgfältig abgewogen werden. Das Geld ist für die Altersvorsorge bestimmt. Wer es für die Gründung verwendet, hat im Rentenalter eine Lücke. Nur wenn kein anderes Kapital vorhanden ist und der Vorbezug notwendig ist, sollte er erwogen werden.

Brauchen Sie Hilfe bei der Gründung?

Wir vermitteln kostenlos geprüfte Schweizer Experten.

Branchenspezifische Bewilligungen: Was Quereinsteiger prüfen müssen

Wer in eine regulierte Branche wechselt, braucht oft eine Zulassung oder Bewilligung. Diese muss vor der ersten kommerziellen Tätigkeit vorliegen.

Regulierte Berufe (Auswahl)

BerufAnforderungen
TreuhänderKantonales Berufsregister, Nachweis Fachkenntnisse (Treuhand-Ausweis oder Steuerexpertenprüfung)
AnwaltAnwaltspatent des Kantons, Anwaltsprüfung, Praktikum
Arzt / TherapeutEidgenössisches Arztdiplom, kantonale Berufsausübungsbewilligung
ArchitektEingeschränkte Zulassung ohne SIA-Mitgliedschaft, aber viele Kantone verlangen Fachnachweis
TaxifahrerKantonale Fahrzeugbewilligung, Taxikonzession
GastgewerbeKantonale Gastgewerbebewilligung (Abschluss Gastgewerbeschule oder gleichwertiger Nachweis)
LebensmittelhandelKantonale Lebensmittelkontrolle, HACCP-Konzept
FinanzberaterJe nach Tätigkeit FINMA-Bewilligung oder VermögensverwaltungsKonzession

Wenn Sie eine neue Tätigkeit starten und unsicher sind, ob eine Bewilligung nötig ist, wenden Sie sich an das zuständige Kantonalamt (meist Amt für Wirtschaft oder Gewerbepolizei) oder an den entsprechenden Berufsverband.

Finanzen: Was der erste Plan enthalten muss

Liquiditätsplanung

Das häufigste Problem von Quereinsteigern im ersten Jahr: zu wenig liquide Mittel, zu spät gemerkt. Ein realistischer Finanzplan enthält:

Ausgaben (monatlich):

  • Persönliche Fixkosten (Miete, Krankenkasse, Lebensmittel)
  • Geschäftskosten (Software, Telefon, Coworking, allfällige Miete)
  • AHV-Akontobeiträge (Ausgleichskasse fordert vierteljährlich provisorische Beiträge)
  • Steuerprovision (ca. 20 bis 30 % des geschätzten Nettogewinns beiseitelegen)

Einnahmen (monatlich):

  • Geplante Aufträge mit realistischen Wahrscheinlichkeiten
  • Monatliche Ausfallquote einkalkulieren (ca. 20 % anfangs)

Reserve:

  • Mindestens 6 Monate Fixkosten, besser 12 Monate
  • Als Bargeld auf einem Sparkonto, nicht investiert, sofort verfügbar

Preiskalkulation als Quereinsteiger

Quereinsteiger neigen dazu, sich zu günstig zu positionieren: «Ich bin ja neu, also kann ich keine hohen Preise verlangen.» Das ist ein teurer Irrtum.

Ihre Preise müssen abdecken:

  • Lebenshaltungskosten
  • AHV-Beiträge (ca. 10 % des Nettogewinns)
  • Einkommenssteuer (ca. 20 bis 30 % je nach Kanton)
  • Krankentaggeldversicherung
  • Altersvorsorge (Säule 3a)
  • Nicht fakturierbare Stunden (Akquisition, Administration, Weiterbildung: schätzen Sie 30 bis 40 % Ihrer Arbeitszeit)

Beispielrechnung Tagessatz:

  • Gewünschtes Jahresnettoeinkommen nach Steuern: CHF 80'000
  • Bruttogewinn vor Steuern (ca. 30 % Steuern): CHF 115'000
  • Vor AHV (10 %): CHF 128'000
  • Fakturierbare Tage/Jahr (220 Arbeitstage minus 40 % nicht fakturierbar): ca. 132 Tage
  • Mindest-Tagessatz: CHF 128'000 / 132 = ca. CHF 970/Tag

Viele Quereinsteiger starten mit CHF 500 bis CHF 700/Tag, und fragen sich nach einem Jahr, warum sie trotz voller Auftragslage nicht über die Runden kommen.

Das erste Jahr: Was wirklich zählt

Kunden vor Struktur

Zu viele Quereinsteiger investieren die ersten Monate in Website, Logo, Businessplan und Verwaltung, statt in Kundenakquisition. Der Rat vieler erfahrener Selbständiger: Holen Sie Ihren ersten zahlenden Kunden, bevor Sie Zeit in alles andere stecken.

Netzwerk reaktivieren

Ihr grösstes Asset als Quereinsteiger ist Ihr bestehendes Netzwerk aus dem bisherigen Berufsleben. Melden Sie Ihre Selbständigkeit aktiv, LinkedIn, persönliche Mails, Gespräche. Viele erste Aufträge kommen aus dem ehemaligen Arbeitgeber-Umfeld oder von Kollegen.

Steuerberater von Anfang an

Gerade bei einem Branchenwechsel lohnt sich ein Erstgespräch mit einem Treuhänder oder Steuerberater. Die Kosten (CHF 150 bis CHF 300/Stunde) sind gut angelegt, um AHV, MWST und Steuerdeklaration von Beginn weg korrekt aufzugleisen.

Der Übergang aus der Anstellung in die Selbständigkeit ist für viele Menschen der mutigste Schritt ihrer beruflichen Laufbahn. Mit einer sorgfältigen Planung, ausreichenden Reserven und einem klaren Angebot lässt er sich in der Schweiz gut vollziehen.

Brauchen Sie Hilfe beim Gründen?

Wir vermitteln Ihnen kostenlos und unverbindlich passende geprüfte Schweizer Experten, in 2 Minuten.

Kostenlos & unverbindlich

Haeufige Fragen

Kann ich ALV beziehen, wenn ich meinen Job kündige, um selbständig zu werden?
Grundsätzlich nein. Wer selbst kündigt, um selbständig zu werden, gilt als selbstverschuldet arbeitslos und hat für mindestens 31 bis 51 Tage keinen Anspruch auf ALV-Entschädigung (Einstelltage). Danach kann Anspruch entstehen, aber nur wenn die Selbständigkeit aufgegeben wird und Sie sich wieder als stellensuchend anmelden. Wer selbständig ist, erhält keine ALV auf das Selbständigeneinkommen.
Was ist das RAV-Gründungsprogramm?
Wer bereits beim RAV als stellensuchend gemeldet ist und eine Selbständigkeit aufbauen möchte, kann beim RAV einen Antrag auf Unterstützung für die Gründungsphase stellen. Das RAV kann in diesem Zeitraum weiterhin ALV ausrichten, wenn die Bedingungen erfüllt sind: Businessplan vorlegen, Beratung beim RAV wahrnehmen und die Tätigkeit als schrittweiser Aufbau dokumentieren. Das Programm ist kantonal unterschiedlich ausgestaltet.
Wie lange dauert der typische Übergang vom Angestellten zum Selbständigen?
In der Schweiz dauert der Aufbau einer stabilen Kundenbasis für Quereinsteiger typischerweise 12 bis 24 Monate. Im ersten Jahr schwanken die Einnahmen stark, und viele Quereinsteiger unterschätzen den Zeitaufwand für Akquisition, Angebote und Administration. Eine realistische Planung mit Reserven für 12 Monate ist wichtiger als der perfekte Businessplan.
Brauche ich für meine neue Tätigkeit eine spezielle Bewilligung?
Das hängt von der Branche ab. Regulierte Berufe wie Treuhänder, Anwalt, Arzt, Architekt, Taxifahrer, Gastronomiebetreiber oder Lebensmittelhändler benötigen spezifische kantonale oder eidgenössische Bewilligungen, die vor der ersten kommerziellen Tätigkeit vorliegen müssen. IT-Berater, Coaches, Marketingfachleute, Fotografen und viele andere Tätigkeiten sind nicht bewilligungspflichtig.
Was passiert mit meiner Pensionskasse, wenn ich kündige?
Bei Kündigung überweist die Pensionskasse Ihres Arbeitgebers Ihr Altersguthaben auf ein Freizügigkeitskonto (bei einer Freizügigkeitsstiftung). Dieses Geld bleibt gebunden bis zur Pensionierung. Als Selbständige/r können Sie es nicht beziehen (ausser bei Selbständigmachung unter sehr engen Voraussetzungen). Alternativ können Sie freiwillig einer BVG-Sammelstiftung beitreten und neue Beiträge einzahlen.
Julia Steiner

Julia Steiner

Redaktionsleitung

Julia Steiner verantwortet die redaktionelle Qualität und schreibt kantonsübergreifende Gründungsguides.