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Frauen gründen in der Schweiz: Förderung, Mutterschaftsentschädigung und Netzwerke 2026
Das Wichtigste in Kürze
- Selbständig erwerbende Frauen haben Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung aus der Erwerbsersatzordnung (EO): 80 % des durchschnittlichen AHV-Einkommens, maximal CHF 220 pro Tag, für 14 Wochen.
- Voraussetzung: Sie müssen mindestens 9 Monate vor der Geburt AHV-Beiträge entrichtet und 5 Monate vor dem Geburtstermin selbständig erwerbstätig gewesen sein.
- Fremdbetreuungskosten für Kinder sind steuerlich abzugsfähig: bis CHF 25'000 pro Kind und Jahr auf Bundesebene (seit 2021), kantonal variierend.
- Mehrere Förderprogramme sind spezifisch für Gründerinnen zugänglich: Venture Leaders Female, Venture Kick (überproportional für Frauen-Teams), kantonale Programme.
- Mit rund 33 % liegt der Frauenanteil unter Startup-Gründern laut Swiss Startup Monitor 2024 noch deutlich unter dem Männeranteil, aber die Entwicklung ist positiv.
Rund ein Drittel aller neuen Unternehmen in der Schweiz wird von Frauen gegründet. Im Startup-Bereich liegt der Anteil laut Swiss Startup Monitor 2024 bei etwa 33 %. Die Tendenz ist steigend, aber strukturelle Unterschiede bleiben: Gründerinnen erhalten im Durchschnitt weniger Risikokapital, gründen häufiger im Nebenerwerb und sehen sich mit Fragen konfrontiert, die männliche Gründer seltener stellen: Was passiert mit meinem Unternehmen, wenn ich ein Kind bekomme?
Dieser Guide gibt konkrete Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Mutterschaftsentschädigung, Förderung und Netzwerke.
Mutterschaftsentschädigung für Selbständige
Eines der ersten Bedenken vieler Gründerinnen: Wie bin ich abgesichert, wenn ich schwanger bin und nach der Geburt ausfalle?
Die Erwerbsersatzordnung (EO)
Selbständig erwerbende Frauen sind in der Schweiz in der Erwerbsersatzordnung (EO) versichert. Das ist keine freiwillige Versicherung, AHV-pflichtige Selbständige zahlen automatisch den EO-Beitrag (aktuell 0,5 % des AHV-pflichtigen Einkommens, als Teil des kombinierten AHV/IV/EO-Satzes).
Voraussetzungen für die Mutterschaftsentschädigung
- Mindestens 9 Monate AHV-Beiträge unmittelbar vor dem Geburtsdatum bezahlt
- Mindestens 5 Monate vor dem Geburtstermin selbständig erwerbstätig gewesen
- Nach der Geburt nicht vollzeitig erwerbstätig (d.h. Sie dürfen nicht vollständig weiterarbeiten wie vor der Geburt)
Wenn Sie erst kurz vor der Schwangerschaft eine Firma gegründet haben: Die 9-Monats-Frist gilt für AHV-Beiträge insgesamt, nicht nur für die Selbständigkeit. Beitragszeiten als Arbeitnehmerin werden mitgezählt.
Berechnungsgrundlage
Die Mutterschaftsentschädigung beträgt 80 % des durchschnittlichen EO-pflichtigen Einkommens der letzten 3 Kalenderjahre vor der Geburt, maximal CHF 220 pro Tag.
Das Maximum von CHF 220/Tag entspricht einem Jahreseinkommen von CHF 80'300. Bei einem Selbständigeneinkommen über diesem Betrag ist die Entschädigung auf CHF 220/Tag gedeckelt. Bei einem Einkommen unter CHF 80'300 erhalten Sie entsprechend weniger.
Beispiel:
- Durchschnittliches Selbständigeneinkommen der letzten 3 Jahre: CHF 120'000/Jahr
- Berechnungsgrundlage: CHF 80'300 (gedeckelt)
- Tagesentschädigung: CHF 220
- Gesamtentschädigung über 14 Wochen (98 Tage): CHF 21'560
Beispiel 2:
- Durchschnittliches Einkommen: CHF 60'000/Jahr
- Tagesentschädigung: 80 % von CHF 164.38/Tag (= CHF 60'000 / 365) = CHF 131.50
- Gesamtentschädigung: CHF 12'887
Antrag stellen
Den Antrag stellen Sie bei Ihrer kantonalen Ausgleichskasse spätestens 5 Jahre nach dem Geburtsdatum. In der Praxis empfiehlt sich eine frühzeitige Kontaktaufnahme schon während der Schwangerschaft.
Benötigte Dokumente:
- Geburtsurkunde des Kindes
- AHV-Ausweis
- Einkommensnachweis der letzten 3 Jahre (Steuerveranlagungen oder AHV-Abrechnungen)
- Bestätigung, dass Sie nicht vollzeitig erwerbstätig sind
Was ist mit dem Unternehmen in dieser Zeit?
Als Gründerin einer GmbH oder AG können Sie Angestellte, Mitgründer oder externe Dienstleister beauftragen, den Betrieb während der Elternzeit weiterzuführen. Die GmbH läuft rechtlich weiter, unabhängig von Ihrer persönlichen Aktivität.
Als Einzelunternehmerin ist das komplizierter: Sie sind die Firma. Eine Vertretungsregelung ist wichtig. Sprechen Sie frühzeitig mit Kunden und Partnern und regeln Sie Vertretungen schriftlich.
Kinderbetreuungskosten und Steuern
Die Kosten für externe Kinderbetreuung (Krippe, Tagesmutter, Kinderhort) können steuerlich abgezogen werden.
Bundessteuer
Seit der Steuergesetzrevision 2021 können auf Bundesebene Fremdbetreuungskosten bis CHF 25'000 pro Kind und Jahr von den steuerbaren Einkünften abgezogen werden. Die Kinder müssen unter 14 Jahre alt sein und im gleichen Haushalt leben.
Voraussetzung: Die Kosten müssen durch die Erwerbstätigkeit bedingt sein, das heisst, Sie können nur abziehen, was Sie bezahlen, weil Sie arbeiten.
Kantonssteuer
Die kantonalen Abzugsmöglichkeiten variieren erheblich:
| Kanton | Maximaler Abzug Fremdbetreuung |
|---|---|
| Zürich | CHF 10'100 pro Kind |
| Bern | CHF 11'500 pro Kind |
| Zug | CHF 18'000 pro Kind |
| Genf | CHF 25'000 pro Kind |
| Basel-Stadt | CHF 20'600 pro Kind |
Einige Kantone (z.B. Genf, Waadt) bieten zusätzlich kantonale Subventionen für Kinderkrippenplätze, die die effektiven Betreuungskosten deutlich senken können.
Betreuungskosten als Geschäftsausgabe?
Nein. Betreuungskosten sind keine abziehbaren Geschäftsausgaben im Sinne des Unternehmensgewinns. Sie werden als private Lebenshaltungskosten mit eingeschränkter Abzugsmöglichkeit behandelt, nicht als Betriebsaufwand.
Förderprogramme für Gründerinnen
Venture Leaders Female
Venture Leaders ist ein Accelerator-Programm von Venturelab, dem nationalen Gründungsförderungs-Netzwerk. Das spezifische Venture Leaders Female Programm richtet sich explizit an Gründerinnen mit technikbasierten Startups. Die Teilnehmerinnen erhalten:
- Internationales Business Development Training (oft in Boston oder Silicon Valley)
- Mentoring durch erfahrene Unternehmerinnen
- Zugang zum Investoren-Netzwerk
- Erhebliche Sichtbarkeit in der Schweizer Startup-Szene
Bewerbungsvoraussetzung: Schweizer Startup mit mindestens einer Gründerin in der Kernteam-Führung, technologiebasiertes Geschäftsmodell.
Venture Kick
Venture Kick ist Schweizer Hightech-Gründerwettbewerb mit bis zu CHF 170'000 Preisgeld (Spin-offs von Schweizer Hochschulen). Der Wettbewerb hat keine Frauenquote, aber Studien zeigen, dass gemischte und reine Frauenteams bei Venture Kick überproportional häufig in fortgeschrittene Runden kommen, möglicherweise weil sie sorgfältiger und marktorientierter vorbereitet antreten.
Mikrokreditprogramm des Bundes
Das Startfeld Kleinkreditprogramm (über Startfeld und Partner) bietet Mikrokredite bis CHF 25'000 für Gründerinnen und Gründer, die keinen Zugang zu herkömmlichen Bankkrediten haben. Die Konditionen sind günstig, der Prozess niedrigschwellig.
Kantonale Programme
- Genf (FER Genève / PACTE): Spezifische Begleitprogramme für Gründerinnen, oft mit Coaching-Komponente
- Waadt (GeniAL): Unterstützungsprogramm für weibliche Selbständigkeit im Kanton Waadt
- Zürich (WIRZ und Swiss Startup Days): Nicht frauenspezifisch, aber mit aktiver Outreach für Gründerinnen
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Die wichtigsten Gründerinnen-Netzwerke in der Schweiz
Swiss Business Women (SBW)
Mit über 50 Sektionen in der ganzen Schweiz ist der Schweizerische Verband der Unternehmerinnen (Swiss Business Women / femmesuisse) die grösste Interessenvertretung für Unternehmerinnen und Selbständige. Mitgliedschaft ermöglicht den Zugang zu lokalen Events, Mentoringprogrammen und dem bundesweiten Lobbynetzwerk.
FemBizSwitzerland
Eine informellere, aber wachsende Community von Gründerinnen in der Schweiz mit aktivem Slack-Kanal, Events und Vernetzungs-Formaten. Besonders gut für Tech-Gründerinnen geeignet.
WomEng Switzerland
Fokus auf Frauen in Technik und Engineering, mit starker Verbindung zu ETH Zürich, EPFL und den technischen Fachhochschulen. Relevant für Deep-Tech-Gründerinnen.
Female Founders Switzerland
Noch junges Netzwerk mit Fokus auf gegenseitige Unterstützung, Investoren-Zugang und Community Events in Zürich, Basel und Genf.
Universitäre Netzwerke
- ETH Zürich: ETH Entrepreneur Club hat eine aktive Frauen-Community
- HSG St. Gallen: startuplab HSG mit spezifischen Events für weibliche Gründerinnen
- EPFL: EPFL Innovation Park mit Programmen für Frauen in Deeptech
Finanzierung: Was Gründerinnen wissen müssen
Schweizer Studien zeigen, dass Gründerinnen im Durchschnitt weniger Eigenkapital aufbringen und weniger häufig externe Finanzierung (Risikokapital, Business Angels) suchen und erhalten.
Eigenkapital und Bootstrapping
Viele Gründerinnen finanzieren ihre Unternehmen zunächst aus eigenen Mitteln und Einnahmen. Das ist nachhaltig, aber limitiert das Wachstumstempo. Die GmbH mit CHF 20'000 Mindeststammkapital ist hier die gängige Rechtsform.
Business Angels
Business Angel Netzwerke wie StartAngels und Investiere sind aktiv in der Schweiz. Gemischte und reine Frauenteams erhalten statistisch weniger Kapital, aber das Bild ändert sich. Investiere hat spezifische Initiativen für Gründerinnen-Teams.
Bankkredit
Für Gründerinnen ohne umfangreiches Sicherungsvermögen bleibt der Bankkredit schwierig. Die Bürgschaftsgenossenschaften (BG Ost, BG Mitte, Cautionnement romand und Bürgschaftsgenossenschaft Western Switzerland) bieten staatlich unterstützte Bürgschaften für KMU-Kredite bis CHF 1'000'000, die den Bankzugang erleichtern.
Praktische Empfehlungen
Schon vor der Gründung:
- AHV-Beitragsjahre im Blick behalten (für spätere Mutterschaftsentschädigung)
- Kinderbetreuungssituation klären: Krippe, Tagesmutter, Partner-Lösung
- Rechtsform wählen: GmbH bietet mehr Flexibilität als Einzelunternehmen, besonders für spätere Teamveränderungen und Elternzeit
Bei der Gründung:
- Frühzeitig Selbständigkeit bei der Ausgleichskasse anmelden
- Gute Buchführung ab Tag eins: AHV-Beitragsgrundlage basiert auf dem steuerbaren Einkommen
- Mutterschaftsentschädigungs-Logik verstehen und für Finanzplanung einkalkulieren
Im laufenden Betrieb:
- Stellvertreterungs-Regelungen für Abwesenheiten im Gesellschaftsvertrag oder Arbeitsverträgen verankern
- Netzwerke aktiv nutzen: Schweizer Gründerinnen-Communities sind klein genug, dass persönliche Beziehungen zählen
- Steuerabzüge für Kinderbetreuung jedes Jahr konsequent geltend machen
Die Schweiz bietet Gründerinnen solide Rahmenbedingungen. Die soziale Absicherung durch EO ist besser als in vielen anderen europäischen Ländern, vorausgesetzt, Sie sind rechtzeitig AHV-angemeldet und haben die Voraussetzungen erfüllt.
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Haeufige Fragen
Haben selbständig erwerbende Frauen Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung?
Wie lange dauert die Mutterschaftsentschädigung für Selbständige?
Kann ich während der Elternzeit mein Unternehmen weiterbetreiben?
Welche Netzwerke gibt es speziell für Gründerinnen in der Schweiz?
Gibt es staatliche Fördergelder, die explizit für Frauen vorgesehen sind?
Julia Steiner
Redaktionsleitung
Julia Steiner verantwortet die redaktionelle Qualität und schreibt kantonsübergreifende Gründungsguides.