Gründer

Erstmals gründen in der Schweiz: Schritt für Schritt von der Idee zur Firma 2026

10. Mai 20267 min read

Das Wichtigste in Kürze

  • Den ersten Kunden zu gewinnen ist wichtiger als die perfekte Rechtsform. Starten Sie einfach, mit Einzelunternehmen, AHV-Anmeldung und einem separaten Konto.
  • AHV-Beiträge sind für alle selbständig Erwerbenden ab CHF 2'300 Jahresgewinn Pflicht. Vergessen Sie das, riskieren Sie teure Nachzahlungen.
  • Die GmbH ist nicht automatisch besser als das Einzelunternehmen. Für die meisten Erstgründer ist das Einzelunternehmen die richtige Startform.
  • MWST-Pflicht entsteht erst ab CHF 100'000 Jahresumsatz, bis dahin brauchen Sie keine MWST-Abrechnungen.
  • Das grösste Risiko für Erstgründer in der Schweiz ist nicht Scheitern, sondern zu langsam lernen: Holen Sie frühzeitig Kunden-Feedback ein, nicht erst wenn die Website perfekt ist.

Die meisten Menschen, die zum ersten Mal gründen, stellen dieselben Fragen: Wo fange ich an? Was ist der richtige Moment? Welche Form ist besser, Einzelunternehmen oder GmbH? Was, wenn etwas schiefläuft?

Dieser Guide beantwortet diese Fragen, direkt, ohne unnötige Umwege. Der Fokus liegt auf dem, was in der Schweiz wirklich zählt, und auf den Fehlern, die Erstgründer am häufigsten machen.

Bevor Sie irgendetwas administrativ tun

Bevor Sie über Rechtsformen, Logos oder Visitenkarten nachdenken, beantworten Sie eine einzige Frage:

Würde jemand für das, was ich anbiete, Geld bezahlen?

Nicht «würde ich kaufen» oder «ist die Idee gut». Sondern: Gibt es Menschen, die das konkrete Problem haben, das Sie lösen, und sind Sie sicher genug, dass sie dafür bezahlen?

Den Beweis liefern nicht Marktforschungsberichte, sondern Gespräche mit echten potenziellen Kunden. Sprechen Sie mit 10 bis 20 Personen aus Ihrer Zielgruppe, bevor Sie die GmbH gründen. Fragen Sie, ob sie für Ihre Lösung zahlen würden, und wenn ja, wie viel.

Erst wenn Sie konkrete Signale haben, am besten einen ersten Auftrag, beginnen Sie mit der Infrastruktur.

Schritt 1: Rechtsform wählen

Das Einzelunternehmen für die meisten Erstgründer

Das Einzelunternehmen ist die häufigste und einfachste Rechtsform für Erstgründer in der Schweiz:

  • Kein Mindestkapital
  • Keine Gründungskosten (HR-Eintrag kostet CHF 120 bis CHF 250, ist aber bis CHF 100'000 Umsatz optional)
  • Sofort operationell
  • Einfache Buchhaltung
  • Kein Notartermin, keine Beurkundung

Der Hauptnachteil: persönliche Haftung. Wenn das Einzelunternehmen Schulden hat, haften Sie dafür mit Ihrem Privatvermögen.

Die GmbH: Wann sie sinnvoll ist

Die GmbH braucht CHF 20'000 Stammkapital, einen Notar, einen Handelsregistereintrag und laufend etwas mehr Verwaltungsaufwand. Sie schützt Ihr Privatvermögen und ermöglicht es, Gesellschaftsanteile auszugeben.

Die GmbH ist sinnvoll, wenn:

  • Sie einen Mitgründer beteiligen wollen
  • Ihre Tätigkeit erhebliche Haftungsrisiken trägt
  • Grosskunden eine Kapitalgesellschaft verlangen
  • Sie Investoren aufnehmen wollen
  • Ihr Gewinn dauerhaft über CHF 130'000 bis CHF 150'000 liegt (steuerliche Optimierung)

Für den Start: Wählen Sie das Einzelunternehmen, ausser einer der obigen Punkte trifft auf Sie zu. Sie können später immer noch in eine GmbH umwandeln.

Schritt 2: AHV anmelden

Dies ist der wichtigste administrative Schritt und wird am häufigsten vergessen.

Melden Sie sich bei der kantonalen Ausgleichskasse Ihres Wohnorts als selbständig Erwerbende/r an. Sobald Sie dies getan haben:

  • Sie erhalten eine Selbständigkeitserklärung, das offizielle Dokument, das Ihren Status bestätigt
  • Die Ausgleichskasse setzt provisorische Jahresbeiträge fest
  • Sie zahlen AHV-Beiträge auf Ihren Nettogewinn ab CHF 2'300 pro Jahr

Bringen Sie zur Anmeldung mit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Beschreibung Ihrer Tätigkeit (ein Absatz genügt)
  • Geschätzte Einnahmen für das laufende Jahr

Was passiert, wenn Sie vergessen: Die Ausgleichskasse kann rückwirkend bis zu 5 Jahre Beiträge einfordern, plus Verzugszinsen. Das kann schnell CHF 10'000 bis CHF 30'000 ausmachen.

Schritt 3: Geschäftskonto eröffnen

Eröffnen Sie von Anfang an ein separates Konto für geschäftliche Transaktionen, getrennt von Ihrem Privatkonto. Das ist nicht nur für die Buchhaltung wichtig, sondern auch für das Steueramt. Gemischte Privat- und Geschäftstransaktionen auf demselben Konto provozieren Rückfragen bei der Veranlagung.

Für Einzelunternehmen genügt anfangs ein normales Konto; Sie brauchen kein offizielles «Geschäftskonto» mit höheren Gebühren.

Günstige Optionen für Erstgründer:

  • Neon Business: Kein monatlicher Fixbetrag für Kleinkonten, App-basiert
  • Wise Business: Gut für internationale Rechnungen und Fremdwährungen
  • Revolut Business: Günstiger Einstieg, viele Funktionen

Traditionelle Kantonalbanken sind häufig teurer und verlangen einen HR-Eintrag oder GmbH für ein echtes Geschäftskonto.

Schritt 4: Buchhaltung aufsetzen

Sie sind gesetzlich verpflichtet, eine Buchhaltung zu führen. Für Einzelunternehmen mit unter CHF 500'000 Umsatz reicht die einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung:

  • Alle Einnahmen erfassen (nach Datum, Betrag, Kunde)
  • Alle Ausgaben erfassen (nach Datum, Betrag, Kategorie, Beleg aufbewahren)
  • Jahresabschluss: Einnahmen minus Ausgaben = steuerpflichtiger Gewinn

Tools:

  • Bexio oder Klara: Schweizer Buchhaltungssoftware mit integrierter Rechnungsstellung, ab ca. CHF 25 bis CHF 45/Monat
  • Banana Accounting: Günstiger und einfach, sehr verbreitet bei Schweizer KMU
  • Excel/Google Sheets: Für den allereinfachsten Start, wenn das Volumen gering ist

Belege aufbewahren: In der Schweiz müssen Buchhaltungsunterlagen mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden (Art. 958f OR).

Schritt 5: Prüfen, ob eine Bewilligung nötig ist

Bestimmte Tätigkeiten erfordern eine kantonale oder eidgenössische Bewilligung. Diese muss vor der ersten kommerziellen Tätigkeit vorliegen.

Regulierte Bereiche (Auswahl):

  • Gastgewerbe (Restaurant, Café, Hotel): kantonale Gastgewerbebewilligung
  • Lebensmittelhandel: Anmeldung bei kantonaler Lebensmittelkontrolle
  • Finanzberatung/Vermögensverwaltung: FINMA-Beaufsichtigung oder VSV-Anschluss
  • Gesundheitsberufe (Arzt, Physiotherapeut): kantonale Berufsausübungsbewilligung
  • Taxifahrer: kantonale Konzession und Fahrzeugbewilligung
  • Sicherheitsdienstleistungen: kantonale Bewilligung

Wenn Sie unsicher sind: Wenden Sie sich an das Gewerbeamt oder Amt für Wirtschaft Ihres Kantons. Die meisten Verwaltungen bieten kostenlose Auskünfte.

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Schritt 6: Versicherungen abschliessen

Als Angestellte/r sind viele Versicherungen durch den Arbeitgeber gedeckt. Als Selbständige/r sind Sie selbst verantwortlich.

Pflichtversicherung: KVG

Die Krankenpflegeversicherung (KVG) ist lebenslang obligatorisch. Als Selbständige/r zahlen Sie die Prämien vollständig selbst. Vergleichen Sie jährlich die Prämien, Krankenkassen-Vergleichsrechner des BAG helfen dabei.

Dringend empfohlen: Krankentaggeld

Als Selbständige/r haben Sie bei Krankheit keinen gesetzlichen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Wenn Sie 4 Wochen krank sind, haben Sie kein Einkommen.

Eine freiwillige Krankentaggeldversicherung zahlt Ihnen typischerweise 80 % Ihres Tagessatzes ab dem 30. Tag (oder früher). Prämien: CHF 1'500 bis CHF 4'000 pro Jahr, je nach Branche, Alter und Wartefrist.

Empfohlen: Berufshaftpflicht

Wenn Sie Dienstleistungen erbringen, bei denen Fehler finanzielle Schäden beim Kunden verursachen können, Beratung, IT, Architektur, Recht, Buchhaltung, ist eine Berufshaftpflichtversicherung wichtig. Prämien ab ca. CHF 300 bis CHF 800 pro Jahr.

Altersvorsorge nicht vergessen

Als Selbständige/r ohne Arbeitgeber-Pensionskasse müssen Sie selbst für das Alter vorsorgen. Die Säule 3a ist das effizienteste Instrument: bis CHF 35'280 pro Jahr einzahlbar (ohne BVG-Anschluss), vollständig steuerabziehbar.

Schritt 7: Steuern verstehen

Einkommenssteuer

Ihr Gewinn aus selbständiger Tätigkeit wird als Einkommen besteuert: Bund, Kanton, Gemeinde. Der effektive Steuersatz ist progressiv und hängt von Kanton und Gesamteinkommen ab.

Steuerreserve bilden: Legen Sie ab dem ersten Tag 25 bis 30 % jedes Gewinns auf ein separates Konto. Das ist Ihr Steuerpuffer. Viele Erstgründer werden im ersten Jahr von der Steuerrechnung überrascht, weil sie das vergessen haben.

MWST: Ab CHF 100'000 Umsatz

MWST-Pflicht entsteht bei CHF 100'000 Jahresumsatz. Darunter sind Sie befreit. Die meisten Erstgründer erreichen diese Grenze im ersten Jahr nicht.

Wenn Sie sich zur MWST anmelden (freiwillig oder obligatorisch), müssen Sie:

  • Rechnungen mit MWST-Betrag und Ihrer MWST-Nummer ausstellen
  • Vierteljährliche MWST-Abrechnungen einreichen
  • Vorsteuer auf Geschäftsausgaben geltend machen

Steuerberater: Lohnt sich der erste Termin

Ein Erstgespräch mit einem Treuhänder oder Steuerberater ist für Erstgründer sehr empfehlenswert, und kostet typischerweise CHF 150 bis CHF 250. Sie erhalten:

  • Einschätzung der optimalen Rechtsform für Ihre Situation
  • Erklärung der AHV-Beitragsmechanik
  • Tipps zu abziehbaren Kosten
  • Erstkalkulation Ihrer Steuerbelastung

Die häufigsten Fehler von Erstgründern

Zu lange warten, bis alles perfekt ist

Die Website muss noch nicht live sein, das Logo noch nicht final, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen noch nicht von Anwälten geprüft. Sprechen Sie mit Kunden. Schicken Sie Angebote. Der erste Auftrag zählt mehr als jede Infrastruktur.

AHV vergessen

Jedes Jahr werden Schweizer Selbständige von Nachforderungen der Ausgleichskasse überrascht. Melden Sie sich an, und zwar sofort.

Zu günstig starten

«Ich bin neu, also nehme ich weniger.» Falsch gedacht. Ihr Preis muss AHV, Steuern, Versicherungen und Ihre eigene Zeit für nicht fakturierbare Arbeit abdecken. Viele Erstgründer arbeiten im ersten Jahr mehr als im Angestelltenverhältnis, für weniger Nettoeinkommen, weil sie zu günstig kalkuliert haben.

Privatfinanzen und Geschäft vermischen

Separates Konto von Tag eins. Keine Ausnahmen.

Kein Notfallpuffer

Unerwartetes passiert immer: ein Kunde zahlt spät, ein Auftrag fällt weg, Sie werden krank. Ohne Liquiditätsreserve von mindestens 3 bis 6 Monaten geraten Erstgründer schnell unter Druck.

Zu früh zu viel Struktur aufbauen

GmbH, Büro, Mitarbeiter, Steuerberater-Retainer, all das kommt früh genug. Im ersten Jahr: so schlank wie möglich. Lernen, was der Markt will, ist wichtiger als eine perfekte Unternehmensstruktur.

Woran Sie merken, dass es funktioniert

  • Ihre ersten 3 Rechnungen wurden bezahlt
  • Mindestens 2 Kunden kommen auf eigene Initiative wieder
  • Sie wissen, wo Ihre Kunden nach Lösungen suchen, und Sie sind dort präsent
  • Ihr monatlicher Umsatz deckt die laufenden Kosten

Das sind keine grossen Meilensteine, aber sie zeigen, dass das Grundmodell funktioniert. Dann lohnt es sich, über Skalierung, optimale Rechtsform und Steuerplanung nachzudenken.

Gründen in der Schweiz ist einfacher als viele denken. Die administrativen Hürden sind überschaubar. Was schwierig ist, ist dasselbe wie überall: ein überzeugendes Angebot, zahlende Kunden und die Disziplin, dranzubleiben.

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Haeufige Fragen

Was ist der allererste Schritt, um in der Schweiz selbständig zu werden?
Der erste administrative Schritt ist die Anmeldung bei der kantonalen Ausgleichskasse Ihres Wohnorts. Dort bekommen Sie die Selbständigkeitserklärung und werden AHV-pflichtig. Davor, noch vor dem Konto und der Website, sollten Sie klären, ob Ihre Tätigkeit eine Bewilligung erfordert.
Wann brauche ich eine GmbH statt eines Einzelunternehmens?
Dann, wenn Sie a) das Privatvermögen schützen müssen (Haftungsrisiko), b) Mitgründer oder Investoren aufnehmen wollen, c) von grossen Kunden als GmbH auftreten müssen, oder d) bei Gewinnen über CHF 130'000 bis CHF 150'000 steuerlich besser fahren. Für die allermeisten Erstgründer ist das Einzelunternehmen der richtige Start.
Wann muss ich mich für die MWST anmelden?
Obligatorisch ab CHF 100'000 Jahresumsatz. Die meisten Erstgründer bleiben im ersten Jahr darunter und sind befreit. Sie können sich freiwillig früher anmelden, was Sinn macht, wenn Sie viele vorsteuerberechtigte Einkäufe tätigen.
Wie viel Startkapital brauche ich als Erstgründer?
Für ein Einzelunternehmen: kein Mindestkapital. Sie brauchen nur genug, um die ersten Monate zu überbrücken, bis die ersten Rechnungen bezahlt werden. Als Faustregel: 6 Monate Lebenshaltungskosten plus geplante Geschäftsausgaben. Für eine GmbH: mindestens CHF 20'000 Stammkapital plus CHF 1'100 bis CHF 2'400 Gründungskosten.
Was passiert, wenn mein Startup scheitert?
Als Einzelunternehmer hören Sie einfach auf, keine formellen Auflösungsschritte ausser HR-Löschung und AHV-Abmeldung. Bei einer GmbH müssen Sie die Gesellschaft offiziell liquidieren (Gläubigeraufruf, Löschung im HR). Schulden des Einzelunternehmens müssen privat bezahlt werden; Schulden der GmbH bleiben bei der Gesellschaft (wenn kein persönliches Bürgschaft besteht).
Thomas Kaufmann

Thomas Kaufmann

Spezialist für Unternehmensgründung

Thomas Kaufmann begleitet Gründer bei der Wahl der Rechtsform und dem Handelsregistereintrag. Zuvor war er als Notariatsgehilfe tätig.