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Als Amerikaner in der Schweiz gründen: Aufenthaltsbewilligung, Steuern und Schritte 2026
Das Wichtigste in Kürze
- Ein E-2-Visum existiert in der Schweiz nicht. Das E-2 ist ein US-Visum für Investoren, die in die USA einreisen möchten, nicht umgekehrt.
- US-Bürger, die in der Schweiz gründen möchten, benötigen eine Aufenthaltsbewilligung B für selbständige Erwerbstätigkeit, die über das kantonale Migrationsamt und das SEM beantragt wird.
- Das Verfahren dauert typischerweise 3 bis 6 Monate. Ein überzeugender Businessplan mit Nachweis des wirtschaftlichen Nutzens für die Schweiz ist das zentrale Dokument.
- Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und den USA verhindert, dass Einkommen aus Schweizer Selbständigkeit sowohl in der Schweiz als auch in den USA vollständig besteuert wird.
- Kanton Zug und Zürich sind die beliebtesten Standorte für amerikanische Gründer: tiefe Steuern, internationale Gemeinschaft und erfahrene Behörden.
Wer als Amerikanerin oder Amerikaner über eine Gründung in der Schweiz nachdenkt, stösst im Internet häufig auf den Begriff «E-2-Visum Schweiz». Die Frage dahinter ist legitim, der Suchbegriff leider irreführend.
Dieser Guide klärt, was das E-2-Visum tatsächlich ist, warum es für die Schweiz nicht relevant ist und welchen Weg US-Bürger stattdessen nehmen, um in der Schweiz zu gründen und zu leben.
Was ist das E-2-Visum, und was hat es mit der Schweiz zu tun?
Das E-2 Treaty Investor Visa ist ein Visum der Vereinigten Staaten von Amerika. Es erlaubt Staatsangehörigen bestimmter Vertragsländer, in die USA einzureisen, um dort ein erhebliches Kapital zu investieren und ein Unternehmen zu führen.
Die Schweiz ist tatsächlich ein Vertragsland: Schweizer Staatsangehörige können ein E-2-Visum beantragen, um in den USA zu gründen. Aber das Visum läuft in die umgekehrte Richtung, es ist ein US-Dokument für den Zugang zum US-Markt.
Für US-Bürger, die in die Schweiz kommen, gibt es kein analoges Instrument. Die Schweiz hat keine «Investoren-Visa»-Kategorie. Was es gibt, ist die ordentliche Aufenthaltsbewilligung für selbständige Erwerbstätigkeit, mit klaren, aber erfüllbaren Anforderungen.
Der Schweizer Weg für amerikanische Gründer
US-Bürger sind Drittstaaten-Angehörige im Sinne des Schweizer Ausländerrechts. Das bedeutet: Sie unterliegen dem Kontingentsystem des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) und brauchen eine Aufenthaltsbewilligung B, die selbständige Erwerbstätigkeit gestattet.
Die Anforderungen
Die kantonale Migrationsbehörde prüft folgende Punkte:
Wirtschaftlicher Nutzen für die Schweiz Das ist das zentrale Kriterium. Die Behörden wollen sehen, dass Ihr Vorhaben einen konkreten Mehrwert für die Schweizer Wirtschaft schafft. Akzeptierte Nachweise:
- Schaffung von Schweizer Arbeitsplätzen (auch 1 bis 2 Vollzeitstellen zählen)
- Technologietransfer oder Innovation
- Einbindung in Schweizer Lieferketten oder Partnerschaften mit Schweizer Unternehmen
- Signifikanter Steuerbeitrag
Ausreichende Eigenfinanzierung Es gibt keine gesetzliche Mindestkapitalschwelle, aber Behörden erwarten typischerweise CHF 50'000 bis CHF 200'000 in Eigenkapital oder gesicherten Finanzierungszusagen, je nach Branche und Businessplan.
Qualifikation und Erfahrung Diplome, Berufserfahrung und relevante Referenzen stärken die Bewerbung erheblich. Ein Abschluss einer renommierten US-Universität und nachgewiesene Branchenerfahrung sind in der Schweiz gut angesehen.
Überzeugender Businessplan Der Businessplan ist das wichtigste Dokument des Verfahrens. Er muss enthalten:
- Beschreibung des Geschäftsmodells und der Dienstleistung/des Produkts
- Marktanalyse mit Fokus auf den Schweizer Markt
- Dreijährigen Finanzplan mit monatlicher Liquiditätsplanung
- Angaben zu geplanten Arbeitsplätzen
- Begründung, warum die Schweiz als Standort gewählt wird
- Nachweis des wirtschaftlichen Nutzens für die Schweiz
Wo den Antrag stellen?
Der Antrag wird beim kantonalen Migrationsamt des Kantons, in dem Sie sich niederlassen möchten, eingereicht. Das Migrationsamt prüft die kantonale Zulässigkeit und leitet das Dossier an das Staatssekretariat für Migration (SEM) in Bern weiter. Das SEM entscheidet abschliessend.
Empfehlung: Nehmen Sie vor dem formalen Antrag Kontakt mit dem Migrationsamt auf. Viele Kantone bieten informelle Vorabklärungen an. Diese geben Ihnen Feedback darüber, ob Ihr Businessplan die Anforderungen erfüllt, bevor Sie offiziell einreichen.
Kantonswahl: Wo gründen?
Die Wahl des Kantons ist strategisch. Nicht nur die Steuerbelastung unterscheidet sich, sondern auch die Erfahrung der Behörden mit internationalen Gründungen und die Geschwindigkeit der Verfahren.
Kanton Zug
Zug ist der bevorzugte Standort für internationale Unternehmer und insbesondere für Tech- und Krypto-Gründer bekannt («Crypto Valley»). Die Unternehmenssteuern sind die tiefsten der Schweiz: etwa 11,9 % kombiniert (Bund, Kanton, Gemeinde). Die Migrationsbehörde in Zug hat viel Erfahrung mit internationalen Ansiedlungen.
Nachteil: Hohe Lebenshaltungskosten, begrenzte Büroflächen. Für kleine Teams gut geeignet, für grössere Büros wird Zürich oft vorgezogen.
Kanton Zürich
Zürich bietet den grössten Arbeitsmarkt, die stärkste Startup-Szene und die beste Infrastruktur. ETH Zürich und Universität Zürich sind erstklassige Talentquellen. Die Unternehmenssteuern sind etwas höher als in Zug, aber im internationalen Vergleich immer noch tief (etwa 19,7 % effektiv für KMU).
Kanton Genf
Genf ist der beste Standort für internationale Organisationen, NGOs und Unternehmen mit EU-Fokus. Die Lebenshaltungskosten sind hoch, aber das internationale Umfeld und die mehrsprachige Infrastruktur sind einzigartig.
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Steuern: Das Schweiz-USA-Abkommen
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und den USA (DBA 1996, zuletzt aktualisiert 2009) ist für amerikanische Gründer in der Schweiz von grosser Bedeutung.
US-Citizenship-Based Taxation
Die USA sind eines der wenigen Länder weltweit, die ihre Staatsangehörigen auf ihr weltweites Einkommen besteuern, unabhängig davon, wo sie leben. Als US-Bürger in der Schweiz müssen Sie also weiterhin eine US-Steuererklärung (IRS) einreichen und Ihr weltweites Einkommen deklarieren.
Das klingt zunächst alarmierend, ist aber in der Praxis für die meisten in der Schweiz lebenden Amerikaner kein grosses Problem:
Foreign Earned Income Exclusion (FEIE): Sie können einen jährlichen Betrag (2025: ca. USD 126'500) von US-Einkommensteuer ausschliessen, wenn Sie sich qualifizieren.
Foreign Tax Credit (FTC): Schweizer Steuern, die Sie auf Ihr Einkommen bezahlt haben, können Sie in den USA als Steuergutschrift geltend machen. Da die Schweizer Steuerlast in vielen Kantonen höher ist als die US-Steuerlast, resultiert dies oft in keiner zusätzlichen US-Steuer.
FBAR und FATCA: Als US-Bürger mit Schweizer Bankkonten sind Sie zur Meldung an das US-Finanzministerium verpflichtet (FBAR: Financial Crimes Enforcement Network, wenn ausländische Konten USD 10'000 übersteigen) und unterliegen FATCA-Meldepflichten.
Dringender Hinweis: Beauftragen Sie unbedingt einen auf US-Expatriate-Steuern spezialisierten Steuerberater. Fehler bei der US-Steuerdeklaration können zu hohen Strafen führen.
Schweizer Steuern
In der Schweiz werden Sie nach Aufnahme der selbständigen Erwerbstätigkeit oder nach GmbH-Gründung wie folgt besteuert:
Als Selbständige/r (Einzelunternehmen): Einkommenssteuer auf Ihren Gewinn (Bund, Kanton, Gemeinde). In Zug ca. 22 bis 28 % auf CHF 150'000 Gewinn, in Zürich ca. 28 bis 36 %.
Als GmbH: Gewinnsteuer auf den Unternehmensgewinn. Effektiver Steuersatz ca. 11,9 % (Zug) bis 19,7 % (Zürich). Ihr Lohn als Geschäftsführer wird als Personalaufwand verbucht und separat versteuert.
AHV-Beiträge: Auf Ihrem Selbständigeneinkommen oder Ihrem Lohn als GmbH-Geschäftsführer.
Schritt-für-Schritt: So gründen US-Bürger in der Schweiz
Schritt 1: Vorabklärung (2 bis 4 Wochen)
Informieren Sie sich beim Wunschkanton über die Anforderungen. Holen Sie erste Einschätzungen von einem Schweizer Migrationsanwalt oder Treuhandbüro ein, das Erfahrung mit amerikanischen Kunden hat.
Schritt 2: Businessplan erstellen (4 bis 8 Wochen)
Investieren Sie Zeit in einen professionellen Businessplan auf Deutsch (oder Englisch, je nach Kantonspraxis, Zürich und Zug akzeptieren oft Englisch). Der Businessplan entscheidet über Erfolg oder Misserfolg des Antrags.
Schritt 3: Migrationsantrag einreichen
Zusammen mit dem Businessplan: Reisepass-Kopie, Lebenslauf, Diplome, Finanznachweise. Der Antrag wird beim kantonalen Migrationsamt eingereicht.
Schritt 4: Warten auf SEM-Entscheid (3 bis 6 Monate)
Das Staatssekretariat für Migration entscheidet abschliessend. Das SEM kann Rückfragen stellen oder ergänzende Dokumente anfordern.
Schritt 5: Einreise und Wohnsitzanmeldung
Nach Erteilung der Bewilligung reisen Sie mit Ihrem US-Pass und dem Bewilligungsschreiben ein. Innerhalb von 14 Tagen melden Sie sich bei der Gemeindeverwaltung Ihres Wohnorts an.
Schritt 6: AHV-Anmeldung
Sie melden sich bei der kantonalen Ausgleichskasse als selbständig Erwerbend an.
Schritt 7: GmbH gründen (falls gewünscht)
Notar wählen, Gesellschaftsvertrag erstellen, Stammkapital (CHF 20'000) auf ein Sperrkonto einzahlen, Notartermin, HR-Eintrag.
Schritt 8: Geschäftskonto eröffnen
Schweizer Banken verlangen von US-Bürgern zusätzliche FATCA-Formulare (W-9 oder W-8BEN-E). Einige Banken nehmen keine US-Personen mehr als Kunden an (aufgrund des hohen Compliance-Aufwands). Digitalbanken wie Neon Business oder Wise Business sind oft zugänglicher.
Unterstützung und Netzwerke
Für amerikanische Gründer in der Schweiz gibt es eine aktive Community:
- Swiss-American Chamber of Commerce (AmCham): Grösste amerikanisch-schweizerische Handelskammer, bietet Netzwerk, Events und Beratung.
- Swiss Business Hub USA (Switzerland Global Enterprise): Offizielle Anlaufstelle für Unternehmen, die aus den USA in die Schweiz expandieren.
- ETH Zürich und EPFL: Beide Universitäten sind stark mit US-amerikanischen Forschern und Gründern vernetzt.
Die Schweiz ist für amerikanische Unternehmer ein attraktiver Standort, politisch stabil, wirtschaftlich offen und geografisch ideal in Zentraleuropa gelegen. Das Bewilligungsverfahren erfordert Vorbereitung und Geduld, ist aber für gut vorbereitete Bewerber sehr gut bewältigbar.
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Haeufige Fragen
Gibt es ein E-2-Visum für die Schweiz?
Können US-Bürger ohne Schweizer Wohnsitz eine Schweizer GmbH gründen?
Muss ich als US-Bürger in der Schweiz weiterhin US-Steuern zahlen?
Wie lange dauert die Aufenthaltsbewilligung für Drittstaaten-Selbständige?
Welche Schweizer Kantone sind für amerikanische Gründer am attraktivsten?
Thomas Kaufmann
Spezialist für Unternehmensgründung
Thomas Kaufmann begleitet Gründer bei der Wahl der Rechtsform und dem Handelsregistereintrag. Zuvor war er als Notariatsgehilfe tätig.