Treuhandbüro gründen in der Schweiz: Regulierung, FINMA-Pflichten und Berufszugang

8. Mai 20265 min read

Das Wichtigste in Kürze

  • Buchführung und Steuerberatung sind in der Schweiz keine konzessionierten Berufe; jede Person darf diese Dienstleistungen erbringen. Sobald Geldwäschereigefährdete Tätigkeiten hinzukommen (Vermögensverwaltung, Zahlungsabwicklung für Dritte), greifen GwG-Pflichten.
  • Treuhandunternehmen, die Vermögensverwaltung oder Anlageberatung anbieten, brauchen eine FINMA-Zulassung als unabhängiger Vermögensverwalter (UVV) oder müssen einer FINMA-anerkannten Aufsichtsorganisation (AO) angeschlossen sein, Pflicht seit FINIG 2020.
  • Die Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB 20) gilt direkt für Banken; Treuhänder als Intermediäre unterliegen dem GwG und müssen sich bei einer anerkannten Selbstregulierungsorganisation (SRO) anschliessen, wenn sie finanzintermediäre Tätigkeiten ausüben.
  • Für die Bezeichnung 'dipl. Treuhänder' oder 'zugelassener Revisor' sind eidgenössische Abschlussprüfungen (dipl. Treuhand-Experte, dipl. Wirtschaftsprüfer) und der Eintrag ins FAOA-Register Voraussetzung.
  • Eine Berufshaftpflichtversicherung ist für Treuhandbüros zwar nicht gesetzlich obligatorisch, aber in der Praxis unverzichtbar: Fehler in der Steuererklärung oder Buchführung können zu erheblichen Schadenersatzforderungen führen.

Ein Treuhandbüro in der Schweiz zu gründen ist für klassische Buchführungs- und Steuerberatungstätigkeiten regulatorisch niederschwellig, es gibt keine staatliche Berufslizenz für Treuhänder. Sobald jedoch Vermögensverwaltung oder Finanzintermediation hinzukommt, gelten das FINIG und das GwG mit erheblichen Compliance-Anforderungen. Wer die Regulierungslandschaft kennt, kann das Dienstleistungsangebot gezielt positionieren.

FINIG 2020: Neue Regeln für Vermögensverwalter

Seit dem 1. Januar 2020 müssen alle unabhängigen Vermögensverwalter (UVV) und Trustees, die gewerbsmässig tätig sind, eine FINMA-Bewilligung haben und einer beaufsichtigten Aufsichtsorganisation (AO) angeschlossen sein. Bestehende Betriebe hatten eine Übergangsfrist; neue Betriebe müssen die Bewilligung vor Aufnahme der Tätigkeit einholen. Klassische Treuhandtätigkeiten ohne Vermögensverwaltung sind nicht betroffen.

Was ein Treuhandbüro leisten darf, ohne besondere Lizenz

In der Schweiz sind folgende Tätigkeiten ohne besondere staatliche Zulassung erlaubt:

  • Buchführung und Jahresabschluss für Dritte
  • Steuererklärungen (Einkommensteuer, Unternehmenssteuer, MwSt)
  • Unternehmensberatung (Strategie, Finanzen, Controlling)
  • Lohnbuchhaltung und Sozialversicherungsadministration
  • Gründungsbegleitung (Handelsregistereintrag, Gesellschaftsverträge)
  • Domizilhaltung für Gesellschaften

Für all diese Leistungen reicht eine GmbH- oder AG-Gründung; es braucht keine staatliche Berufsbewilligung.

Wann das GwG greift: Finanzintermediäre Tätigkeiten

Das Geldwäschereigesetz (GwG) erfasst Treuhänder, die als Finanzintermediäre tätig sind. Das GwG definiert finanzintermediäre Tätigkeit unter anderem als:

  • Verwaltung von Vermögenswerten für Dritte
  • Entgegennahme und Weiterleitung von Geldern (Zahlungsabwicklung)
  • Gründung, Führung oder Verwaltung von Gesellschaften für Dritte (ohne unternehmerische Tätigkeit der Kunden selbst)

Folgen des GwG-Unterstellungspflichts:

  • Anschluss an eine anerkannte Selbstregulierungsorganisation (SRO), z.B. VQF, TREUHAND|SUISSE-SRO, SRO-STV/USF
  • Pflichten: Identifikation der Vertragspartei (Kyc), Abklärung der wirtschaftlich berechtigten Person, Meldepflicht bei Verdacht auf Geldwäscherei
  • Schulungen des Personals zu GwG-Pflichten

Grauzone: Treuhandbüros, die Gesellschaftsgründungen betreuen und dabei die Bankkonten einrichten oder Gesellschaftskapital weiterleiten, bewegen sich oft im GwG-relevanten Bereich. Im Zweifel: Vorabklärung mit einer SRO oder einem auf Finanzmarktrecht spezialisierten Anwalt.

FINIG: Vermögensverwaltung und Anlageberatung

Seit dem Finanzinstitutsgesetz (FINIG, in Kraft seit 2020) brauchen alle, die gewerbsmässig Vermögen Dritter verwalten oder Anlageberatung als Haupttätigkeit anbieten, eine FINMA-Bewilligung als unabhängiger Vermögensverwalter (UVV) oder müssen einer zugelassenen Aufsichtsorganisation (AO) angeschlossen sein.

Wer ist UVV?

  • Verwaltung von Wertschriften-Portfolios für Privatpersonen oder Firmen auf Basis eines Vermögensverwaltungsmandats
  • Ausgabe von Anlageempfehlungen mit Vollmacht über Kundengelder

FINMA-Bewilligungsvoraussetzungen für UVV:

  • Einwandfreier Leumund und keine Disqualifikation
  • Ausreichende Kenntnisse im Anlagebereich (Berufserfahrung, Ausbildung)
  • Angemessene Organisation (Compliance, Risikomanagement)
  • Anschluss an eine zugelassene AO
  • Mindestkapital von CHF 100'000 (für GmbH) oder CHF 100'000 Eigenmittel

Zugelassene Aufsichtsorganisationen (AO) in der Schweiz: Seit dem FINIG gibt es mehrere FINMA-zugelassene AOs; die bedeutendsten sind FINMA-zugelassene Institutionen wie ARIF (Association Romande des Intermédiaires Financiers), OAR-G, sowie neuere AOs, die nach dem FINIG-Rahmen entstanden sind. Die Jahresbeiträge und Anforderungen variieren.

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Berufsbezeichnungen und Qualifikationen

In der Schweiz sind folgende Qualifikationen für Treuhänder relevant:

AbschlussTrägerAnforderung
Dipl. Treuhand-Experte/-ExpertinEXPERTsuisseEidg. Höhere Fachprüfung; mehrjährige Praxis
Dipl. Steuerexperte/-ExpertinEXPERTsuisseEidg. Höhere Fachprüfung; Steuerspezialisierung
Zugelassener RevisorFAOAFachausweis + Registrierung; eingeschränkte Revision
Zugelassener RevisionsexperteFAOAHöhere Qualifikation; ordentliche Revision
Fachfrau/-mann Finanz- und RechnungswesenEFZ / BPBerufliche Grundausbildung / Berufsprüfung

FAOA-Register: Die Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde (RAB / FAOA) führt das Register der zugelassenen Revisoren und Revisionsexperten. Ohne FAOA-Eintrag darf keine Revisionstätigkeit für Kapitalgesellschaften ausgeübt werden.

Berufshaftpflicht: Unverzichtbar, auch wenn nicht obligatorisch

Eine Berufshaftpflichtversicherung ist für Treuhandbüros zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber praktisch unverzichtbar. Fehler in der Steuererklärung, Buchführungsfehler oder verpasste Fristen können zu erheblichen Schadensersatzforderungen führen.

Typische Versicherungssummen:

  • Kleine Treuhandbüros: CHF 500'000 bis CHF 2 Mio.
  • Mittlere Büros mit Revisionsmandat: CHF 2 Mio. bis CHF 10 Mio.
  • UVV / Vermögensverwaltung: höhere Deckungssummen, oft von der AO vorgeschrieben

Manche Aufsichtsorganisationen (SRO, AO) machen eine Mindest-Haftpflichtpolice zur Pflicht.

Firmengründung: GmbH vs. AG für Treuhandbüros

KriteriumGmbHAG
MindestkapitalCHF 20'000CHF 100'000
HaftungAuf Gesellschaftsvermögen beschränktAuf Gesellschaftsvermögen beschränkt
FINIG-EigenmittelMindestens CHF 100'000 für UVVCHF 100'000 (gedeckt durch Aktienkapital)
AussenwirkungProfessionell für kleine BürosEtablierter für grössere Mandate
KostenGünstiger im laufenden BetriebEtwas teurer (Verwaltungsrat, Revisionspflicht)

Für ein kleines Treuhandbüro ohne Vermögensverwaltungsmandat ist die GmbH die gängigste Wahl. Mit FINIG-Unterstellung ist das Eigenkapital-Mindesterfordernis so oder so zu beachten.

Wichtige Anlaufstellen

InstitutionAufgabeKontakt
FINMABewilligung UVV, Aufsicht, regulatorische Informationenfinma.ch
EXPERTsuisseBerufsorganisation; Ausbildungen, Prüfungen, Mitgliedschaftexpertsuisse.ch
FAOA / RABZulassung und Register Revisoren und Revisionsexpertenfaoa.ch
TREUHANDSUISSEBranchenverband; SRO-Anschluss, Rechtsauskünfte
VQFSRO und AO nach GwG/FINIGvqf.ch

FINMA

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Haeufige Fragen

Brauche ich eine Lizenz, um in der Schweiz als Treuhänder tätig zu sein?
Für klassische Treuhandtätigkeiten (Buchführung, Steuererklärung, allgemeine Unternehmensberatung) gibt es in der Schweiz keine Lizenzpflicht. Jede natürliche oder juristische Person darf diese Leistungen anbieten. Sobald jedoch Vermögensverwaltung, Anlageberatung oder die Entgegennahme von Kundengeldern hinzukommt, greift das FINIG; dann ist eine FINMA-Zulassung oder der Anschluss an eine beaufsichtigte Aufsichtsorganisation (AO) erforderlich.
Was ist der Unterschied zwischen SRO-Anschluss und FINMA-Zulassung?
Der SRO-Anschluss (Selbstregulierungsorganisation) ist für Finanzintermediäre nach GwG erforderlich, die Geldwäschereigefährdete Tätigkeiten ausüben, aber keine prudenziell regulierten Finanzdienstleister sind. Die FINMA-Zulassung als unabhängiger Vermögensverwalter (UVV) ist seit 2020 (FINIG) für alle gefordert, die gewerbsmässig Vermögensverwaltung betreiben. UVV müssen einer zugelassenen AO (Aufsichtsorganisation) angeschlossen sein, die laufend überwacht. Der SRO-Anschluss nach GwG und die AO-Zugehörigkeit nach FINIG können sich überschneiden.
Was kostet ein FINMA-Zulassungsverfahren als unabhängiger Vermögensverwalter?
Die FINMA-Bearbeitungsgebühren für die Bewilligung als UVV lagen in der Vergangenheit typischerweise zwischen CHF 5'000 und CHF 15'000, abhängig von der Komplexität des Gesuchs. Hinzu kommen laufende AO-Jahresbeiträge (typischerweise CHF 3'000 bis CHF 8'000 je nach AO und Grösse des Betriebs) sowie die Kosten für die Erstellung der Bewerbungsunterlagen (Compliance-Handbuch, Risikoanalyse), die externe Berater oft für CHF 10'000 bis CHF 30'000 erstellen.
Muss ich EXPERTsuisse-Mitglied sein, um als Treuhänder tätig zu sein?
Eine EXPERTsuisse-Mitgliedschaft ist keine gesetzliche Pflicht für die Bezeichnung 'Treuhänder'. Sie ist jedoch Voraussetzung für die Verleihung des Titels 'dipl. Treuhand-Experte' (nach eidg. Höherer Fachprüfung) und für den Eintrag ins FAOA-Register als zugelassener Revisor. Für eine Revisionsstellentätigkeit bei Gesellschaften, die einer eingeschränkten Revision unterliegen, ist die FAOA-Zulassung Pflicht.
Was ist der Unterschied zwischen eingeschränkter Revision und ordentlicher Revision?
Die ordentliche Revision (durch einen zugelassenen Revisionsexperten) ist für börsenkotierte Gesellschaften und grosse Unternehmen (zwei von drei Kriterien: Bilanzsumme > CHF 20 Mio., Umsatz > CHF 40 Mio., > 250 Mitarbeitende) obligatorisch. Die eingeschränkte Revision (durch einen zugelassenen Revisor, z.B. aus einem Treuhandbüro mit FAOA-Zulassung) gilt für mittlere Unternehmen. Kleine Gesellschaften können unter Bedingungen auf die Revision verzichten (Opting-out).
Michael Bauer

Michael Bauer

Startup-Finanzierung und Investoren

Michael Bauer analysiert Förderprogramme und Finanzierungsoptionen für Schweizer Startups. Er hat selbst ein Unternehmen gegründet.