Coiffeur-Salon eröffnen in der Schweiz: Berufsbewilligung, Gewerberecht und Betriebsaufbau

8. Mai 20265 min read

Das Wichtigste in Kürze

  • Das EFZ als Coiffeur/-euse ist in den meisten Kantonen die Mindestvoraussetzung, um selbständig einen Salon zu führen; einige Kantone verlangen zusätzlich das eidgenössische Diplom (Meisterprüfung) für die Führung eines Lehrbetriebs.
  • Ein Salon benötigt eine Gewerbebewilligung bei der Gemeindeverwaltung und muss die kantonalen Hygieneverordnungen erfüllen (Desinfektion, Einzelkopfkissen, Lüftung); die Anforderungen variieren kantonal.
  • Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Coiffure Suisse ist allgemeinverbindlich erklärt und gilt für alle Coiffeur-Salons in der Schweiz mit Angestellten; er schreibt Mindestlöhne, Arbeitszeiten und Weiterbildungspflichten vor.
  • SUVA-Anmeldung und AHV-Registrierung als Arbeitgeber müssen vor dem ersten Arbeitstag des ersten Angestellten erfolgen; als Selbständige müssen Sie sich persönlich bei der kantonalen AHV-Ausgleichskasse anmelden.
  • Die Startkosten für einen Coiffeur-Salon (Ausstattung, Umbau, Miete) liegen typischerweise zwischen CHF 30'000 und CHF 150'000; eine Übernahme eines bestehenden Salons ist oft günstiger als ein Neubetrieb.

Einen Coiffeur-Salon in der Schweiz zu eröffnen gehört zu den handwerklich zugänglichsten Selbständigkeiten, aber der Weg von der Ausbildung zur eigenen Betriebsinhaberin führt durch mehrere behördliche und arbeitsrechtliche Stationen. EFZ, Gewerbebewilligung, Hygieneanforderungen, GAV und SUVA müssen vor dem Eröffnungstag geregelt sein.

Selbständig oder angestellt? Einzel-Stuhl-Miete als Zwischenschritt

Viele Coiffeure steigen mit einem gemieteten Stuhl in einem bestehenden Salon in die Selbständigkeit ein, bevor sie einen eigenen Betrieb eröffnen. Diese Stuhlmiete gilt als selbständige Erwerbstätigkeit und erfordert eine eigene AHV-Anmeldung als Selbständige. Sie ist ein guter Weg, um Kundenstamm und Kapital aufzubauen, ohne sofort alle Fixkosten eines eigenen Salons tragen zu müssen.

Berufszugang und Qualifikationen

EFZ Coiffeur/-euse: Das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) ist das Standardqualifikation für Coiffeure in der Schweiz. Es wird nach einer 3-jährigen Berufsausbildung erworben. Das EFZ berechtigt zur selbständigen Tätigkeit als Coiffeur/-euse in den meisten Kantonen.

Eidgenössisches Diplom (Meisterprüfung): Das eidgenössische Diplom (höhere Berufsbildung) ist erforderlich, wenn Sie Lernende ausbilden möchten. Es umfasst Fachkenntnisse, pädagogische Kompetenzen und Betriebsführung. Vorbereitung: Kurse bei Coiffure Suisse oder privaten Bildungsanbietern; die Prüfung wird vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) abgenommen.

Anerkennung ausländischer Abschlüsse: EU/EFTA-Diplome können über das SBFI anerkannt werden. Für Abschlüsse aus Drittstaaten braucht es in der Regel eine Gleichwertigkeitsprüfung oder eine Ergänzungsprüfung in der Schweiz.

Gewerbebewilligung und Hygieneanforderungen

Gewerbeanmeldung: Jeder Salon muss beim zuständigen Gemeindeamt oder Gewerbeamt angemeldet werden. Im Kanton Zürich läuft dies z.B. über die Gemeindeverwaltung; in anderen Kantonen über das kantonale Amt für Wirtschaft. Die Anmeldung löst die AHV-Selbständigen-Anmeldung und bei Bedarf die Handelsregisterpflicht aus.

Hygieneanforderungen (kantonal): Die kantonalen Hygieneverordnungen für Kosmetik- und Coiffeur-Betriebe verlangen typischerweise:

  • Nackenpapier oder Einzeltücher (Einweg oder hygienisch gereinigt) für jeden Kunden
  • Desinfizierbare Arbeitsmittel (Scheren, Kämme, Rasiermesser) nach dem DGHM/VAH-Standard
  • Handwaschbecken im Arbeitsbereich
  • Ausreichende Frischluftzufuhr (Lüftung)
  • Lagerung und Entsorgung von Chemikalien (Haarfarbe, Dauerwellmittel) gemäss kantonaler Chemikalienverordnung

Einige Kantone (z.B. Zürich, Bern) haben detaillierte Merkblätter für Coiffeur-Betriebe; holen Sie diese beim kantonalen Amt für Gesundheit oder dem Gewerbeaufsichtsamt ein.

GAV Coiffure Suisse

Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Coiffure Suisse gilt für alle Coiffeur-Betriebe in der Schweiz, die Mitarbeitende beschäftigen, unabhängig von der Verbandsmitgliedschaft. Er ist allgemeinverbindlich erklärt.

Kernregeln des GAV:

ThemaRegelung
MindestlohnAbhängig von Qualifikation und Dienstjahren; aktuell auf coiffure.ch
Arbeitszeit42 Stunden/Woche; Überstundenregelung
Ferien5 Wochen (25 Tage) für Erwachsene
Lohnfortzahlung KrankheitStaffelung nach Dienstjahren
WeiterbildungMindestens 2 Tage bezahlte Weiterbildung pro Jahr
13. MonatslohnVolle Auszahlung

Die paritätische Kommission Coiffure (Vertreter Coiffure Suisse und Gewerkschaft SYNA) kontrolliert die GAV-Einhaltung. Verstösse führen zu Konventionalstrafen.

SUVA und Sozialversicherungen

Als Arbeitgeberin / Arbeitgeber:

  • SUVA: Anmeldung als Arbeitgeber für die Berufsunfallversicherung (BUV); obligatorisch. Für Mitarbeitende, die mehr als 8 Stunden/Woche tätig sind, ist auch die Nichtberufsunfallversicherung (NBU) obligatorisch.
  • AHV/IV/EO: Anmeldung als Arbeitgeber bei der kantonalen AHV-Ausgleichskasse; monatliche Lohnmeldungen und Beitragszahlungen.
  • BVG (Pensionskasse): Mitarbeitende mit Jahreslohn über dem BVG-Eintrittsschwelle (ca. CHF 22'680) müssen einer BVG-Sammelstiftung angeschlossen werden.

Als selbständig erwerbende Person: Wenn Sie den Salon alleine führen (kein Arbeitgeber), melden Sie sich persönlich bei der kantonalen AHV-Ausgleichskasse als Selbständigerwerbende an. Die AHV-Beiträge richten sich nach dem Reingewinn.

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Mietvertrag und Standortwahl

Standortfaktoren: Frequenz (Passantenfrequenz oder Wohnquartier), Parkierung, Konkurrenz im Umkreis, Sichtbarkeit (Erdgeschoss vs. Obergeschoss) und Mietpreis sind die zentralen Entscheidungsfaktoren. In Wohnquartieren ist die Stammkundenbindung oft einfacher als an Hauptlagen mit hoher Fluktuation.

Mietvertrag-Checkliste:

  • Umbaugenehmigung: Darf der Mieter Wasseranschlüsse und Lüftung einbauen?
  • Rückbau: Muss bei Auszug alles rückgebaut werden?
  • Mietdauer: Mindestens 3 bis 5 Jahre für eine wirtschaftliche Rentabilität der Anfangsinvestition
  • Untervermietung / Stuhlmiete: Explizit im Mietvertrag regeln, wenn geplant

Investitionskosten: Was ein Salon kostet

KostenpositionTypische Bandbreite
Ausstattung (Stühle, Waschbecken, Spiegel, Möbel)CHF 15'000 bis CHF 60'000
Umbau und Installation (Wasser, Lüftung, Elektrik)CHF 5'000 bis CHF 40'000
Mietkaution (meist 3 Monate)CHF 3'000 bis CHF 15'000
Erstausstattung (Produkte, Betriebsmittel)CHF 2'000 bis CHF 8'000
IT, Kassensystem, Online-BuchungCHF 1'000 bis CHF 5'000
Betriebskapital (2 bis 3 Monate)CHF 5'000 bis CHF 20'000
Total (grobe Schätzung)CHF 30'000 bis CHF 150'000

Eine Salonübernahme liegt oft deutlich günstiger (CHF 15'000 bis CHF 60'000 für einen kleinen Salon ohne Goodwill), da Ausstattung und Mietvertrag bereits vorhanden sind.

Wichtige Anlaufstellen

InstitutionAufgabeKontakt
Coiffure SuisseBranchenverband; GAV, Ausbildung, Bewilligungencoiffure.ch
SBFIEidg. Diplom und Anerkennung ausländischer Abschlüssesbfi.admin.ch
EasyGovGewerbeanmeldung und Behördenwegweisereasygov.swiss
AHV-Ausgleichskasse (kantonal)Selbständigen- und Arbeitgeberanmeldungahv-iv.ch
SUVABerufsunfallversicherung Arbeitgebersuva.ch

EasyGov

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Haeufige Fragen

Kann ich ohne EFZ einen Coiffeur-Salon in der Schweiz eröffnen?
Formal kann in der Schweiz jede Person ein Gewerbe anmelden; das EFZ ist keine gesetzliche Pflicht für den Gewerbebetrieb. In der Praxis verlangen aber viele kantonale Gewerbebehörden den Nachweis einer Fachausbildung für einen Coiffeur-Salon, insbesondere wenn Lehrlinge ausgebildet werden sollen. Zudem verlangen Berufshaftpflichtversicherer und Lieferanten oft den Fachausweis. Prüfen Sie die Anforderungen Ihres Kantons.
Brauche ich das eidgenössische Diplom (Meisterprüfung), um einen Salon mit Lehrlingen zu führen?
Ja; um Lernende (Lehrlinge) im Coiffeur-Bereich ausbilden zu dürfen, muss die Ausbildnerin oder der Ausbildner die eidgenössische Berufsbildungsbewilligung haben. In der Regel ist das eidgenössische Diplom oder eine gleichwertige Qualifikation Voraussetzung. Ohne Ausbildungsauftrag genügt das EFZ für den Saloneigentümer in den meisten Kantonen.
Wie hoch sind die Mindestlöhne gemäss GAV Coiffure Suisse?
Die Mindestlöhne variieren nach Funktion, Dienstjahren und Kanton; sie werden regelmässig angepasst. Als Richtwert für 2025 gelten für Coiffeure/-euses mit EFZ im ersten Berufsjahr rund CHF 3'500 bis CHF 3'800 brutto/Monat (100%). Die aktuellen Tarife sind auf der Website von Coiffure Suisse oder beim GAV-Sekretariat abrufbar. Löhne unter dem GAV-Minimum sind unzulässig und können zu Nachzahlungen führen.
Was sind die wichtigsten Hygieneanforderungen für einen Coiffeur-Salon?
Die kantonalen Hygieneverordnungen schreiben typischerweise vor: Einweg-Nackenpapier oder persönliche Tücher für jeden Kunden, desinfizierbare Arbeitsgeräte (Scheren, Kämme), Händedesinfektion, ausreichende Lüftung, saubere Lagerhaltung für Chemikalien, Abfallentsorgung gemäss Vorschriften. Einige Kantone führen unangekündigte Kontrollbesuche durch; Verstösse können zu Bussen oder Betriebsschliessungen führen.
Kann ich einen bestehenden Salon kaufen statt neu eröffnen?
Ja; eine Salonübernahme ist oft günstiger als ein Neubetrieb, da Ausstattung, Kundenstamm und Mietvertrag bereits vorhanden sind. Prüfen Sie aber sorgfältig: Übergehen Mitarbeitende mit ihren bestehenden Vertragsbedingungen (Dienstjahre, Lohn) auf den neuen Eigentümer (Betriebsübergang gemäss OR 333), wie viel der kommunizierte Goodwill des Kundenstamms wert ist, und ob der Mietvertrag übertragbar ist. Lassen Sie eine Salonübernahme anwaltlich prüfen.
Michael Bauer

Michael Bauer

Startup-Finanzierung und Investoren

Michael Bauer analysiert Förderprogramme und Finanzierungsoptionen für Schweizer Startups. Er hat selbst ein Unternehmen gegründet.