Catering-Unternehmen gründen in der Schweiz: Lebensmittelbewilligung, HACCP und Eventrecht
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Catering-Unternehmen in der Schweiz braucht eine kantonale Lebensmittelbewilligung für den mobilen Betrieb; das HACCP-Konzept muss alle Produktions-, Transport- und Ausgabestufen abdecken und bei der Erstbegehung vollständig vorliegen.
- Die Kühlkette beim Transport ist eine der häufigsten Beanstandungen bei Catering-Kontrollen; Temperaturprotokolle für alle gekühlten Speisen sind obligatorisch und werden bei Inspektionen des kantonalen Lebensmittelinspektorats geprüft.
- Für öffentliche Veranstaltungen benötigt das Catering-Unternehmen nicht nur eine eigene Lebensmittelbewilligung, sondern muss sicherstellen, dass der Veranstalter eine Veranstaltungsbewilligung hat; bei Standbetrieb auf öffentlichen Plätzen ist zusätzlich eine Standbewilligung der Gemeinde nötig.
- Der allgemeinverbindliche GAV des Gastgewerbes gilt auch für Catering-Betriebe mit Angestellten; Mindestlöhne, Arbeitszeiten, 13. Monatslohn und 5 Wochen Ferien sind für alle Mitarbeitenden verbindlich.
- Catering-Betriebe haften für die Lebensmittelsicherheit bis zum Zeitpunkt des Verzehrs; eine Betriebshaftpflicht mit Deckung für Lebensmittelvergiftungsrisiken wird von grossen Firmenkunden und Eventveranstaltern in der Regel vor Auftragserteilung verlangt.
Ein Catering-Unternehmen in der Schweiz zu gründen verbindet gastronomische Qualitätsanforderungen mit der Logistikverantwortung eines mobilen Betriebs. Lebensmittelbewilligung, HACCP-Konzept, Kühlkette und Eventbewilligung müssen koordiniert sein; gleichzeitig bietet der Catering-Markt attraktive Margen, wenn Zuverlässigkeit und Lebensmittelsicherheit stimmen.
Mietküche als kostengünstiger Einstieg
Viele Catering-Unternehmen starten ohne eigene Produktionsküche: Kommerzielle Mietküchen sind in Zürich, Bern, Basel und anderen Städten stundenweise buchbar und bereits lebensmittelbehördlich zugelassen. Diese Option reduziert die Anlaufkosten erheblich und eignet sich für den Markttest. Prüfen Sie, ob die Mietküche eine gültige Lebensmittelbewilligung hat und ob Ihre Produktionstätigkeit dort gedeckt ist.
Lebensmittelbewilligung für mobilen Betrieb
Catering-Betriebe brauchen eine kantonale Lebensmittelbewilligung für den mobilen Betrieb. Die Bewilligung wird beim kantonalen Lebensmittelinspektorat (je nach Kanton: Gesundheitsamt, Veterinäramt oder Kantonschemiker) beantragt.
Was die Bewilligung umfasst:
- Produktionsküche (Miet- oder Eigenküche): HACCP-Konzept, Hygieneeinrichtungen, Schädlingsbekämpfungskonzept
- Mobiler Betrieb an Veranstaltungsorten: Transportbehälter, Kühlfahrzeug, Vor-Ort-Ausstattung
- Dokumentation der Kühlkette und Temperaturprotokolle
Die Bewilligungsbehörde führt eine Erstbegehung der Produktionsküche durch. Das HACCP-Konzept muss vollständig ausgearbeitet und vorhanden sein; fehlende Unterlagen führen zu einer Verschiebung der Eröffnung.
HACCP für mobiles Catering
Das HACCP-Konzept im Catering ist umfangreicher als für ein stationäres Restaurant, weil mehrere Produktions-, Transport- und Ausgabestufen abgesichert werden müssen.
Kritische Kontrollpunkte im Catering:
| Kontrollpunkt | Hauptrisiken | Massnahmen |
|---|---|---|
| Einkauf und Lager | Kontamination, Allergene, Temperaturfehler | Lieferantenkontrolle, Lagertemperaturprotokoll |
| Zubereitung (Küche) | Kreuzkontamination, Garzeitfehler | Kerntemperaturmessung, FIFO-Prinzip |
| Kühlkette Transport | Unterbrechung der Kühlung | Temperaturlogger, LMHV-konforme Fahrzeuge |
| Warmhaltung vor Ort | Zeitüberschreitung bei 65°C-Grenze | Warmhaltezeitprotokoll |
| Ausgabe | Kontamination durch Gäste/Umgebung | Personalschulung, Abdeckung der Speisen |
Das Protokollieren der Temperaturmessungen und die schriftliche Dokumentation aller Kontrollpunkte sind bei Inspektionen zwingend nachzuweisen. Temperaturlogger, die automatisch Protokolle erstellen, sind eine kostengünstige Massnahme.
Kühlkette: Temperaturgrenzen und Fahrzeuganforderungen
Gesetzliche Temperaturgrenzen:
- Gekühlte Speisen (Fleisch, Fisch, Milchprodukte): maximal 5°C während Transport und Lagerung
- Tiefgefrorene Speisen: maximal minus 18°C
- Warmgehaltene Speisen bis zur Ausgabe: mindestens 65°C
Fahrzeuganforderungen nach LMHV:
- Laderaum reinigbar und schädlingssicher
- Kühlaggregat mit zuverlässiger Temperaturkontrolle
- Keine Vermischung mit anderen Gütern, die Lebensmittel kontaminieren könnten
- Regelmässige Reinigung und Desinfektion mit Protokoll
Veranstaltungsbewilligungen und Eventrecht
Veranstaltungsbewilligung des Auftraggebers: Der Veranstalter ist verantwortlich für die Gesamtveranstaltungsbewilligung (Lärmschutz, Sicherheitskonzept, Feuerschutz). Als Catering-Dienstleister prüfen Sie vor Vertragsunterzeichnung, ob der Veranstalter alle nötigen Bewilligungen eingeholt hat; dies schützt auch Sie vor Haftungsrisiken.
Standbewilligung (Handelsreisende/Marktstandsbewilligung): Wenn das Catering-Unternehmen auf öffentlichen Plätzen oder Märkten tätig ist, braucht es eine Standplatzbewilligung der zuständigen Gemeinde. Diese wird bei der Gemeindeverwaltung oder dem Marktamt beantragt.
Ausserkantonale Tätigkeit: Bei regelmässigen Einsätzen in mehreren Kantonen prüfen Sie, ob Ihre Lebensmittelbewilligung interkantonale Gültigkeit hat. Viele Kantone akzeptieren eine Bewilligung des Heimatkantons für gelegentliche Einsätze; für dauerhaften Betrieb ausserhalb des Heimatkantons kann eine Zusatzbewilligung nötig sein.
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GAV Gastgewerbe und Sozialversicherungen
GAV Gastgewerbe: Der allgemeinverbindliche GAV des Gastgewerbes (GastroSuisse/Hotel & Gastro Union) gilt auch für Catering-Betriebe, die Mitarbeitende anstellen. Kernregeln für alle Angestellten:
| Thema | GAV-Regelung |
|---|---|
| Mindestlohn | Abhängig von Funktion und Kanton |
| Arbeitszeit | 42 Stunden/Woche; Überstundenausgleich geregelt |
| Ferien | Mindestens 5 Wochen pro Jahr |
| 13. Monatslohn | Volle Auszahlung im Dezember |
Saisonalität und befristete Verträge: Catering-Betriebe haben oft saisonale Auftragsspitzen. Befristete Arbeitsverträge für Saisonkräfte sind im Gastgewerbe möglich; der GAV regelt die Bedingungen. Wiederholte Befristungen können arbeitsrechtlich problematisch werden.
Sozialversicherungen als Arbeitgeber:
- AHV/IV/EO: Anmeldung bei der kantonalen Ausgleichskasse vor dem ersten Lohnzahlungstag.
- SUVA: Catering-Betriebe sind obligatorisch SUVA-versichert; Anmeldung vor dem ersten Arbeitstag.
- BVG: Pensionskassenpflicht ab ca. CHF 22'680 Jahreslohn pro Mitarbeitenden.
Investitionskosten: Was ein Catering-Betrieb kostet
| Kostenposition | Typische Bandbreite |
|---|---|
| Kühlfahrzeug (gebraucht, LMHV-tauglich) | CHF 15'000 bis CHF 50'000 |
| Catering-Ausrüstung (Behälter, Warmhalte-Wagen, Besteck, Geschirr) | CHF 10'000 bis CHF 40'000 |
| Mietküche (Jahreskosten) | CHF 5'000 bis CHF 20'000 |
| Lebensmittelbewilligung und HACCP-Aufbau | CHF 500 bis CHF 3'000 |
| Betriebskapital (3 Monate) | CHF 15'000 bis CHF 40'000 |
| Total (grobe Schätzung) | CHF 45'000 bis CHF 150'000 |
Catering-Betriebe mit Fokus auf kalte Buffets und Platten benötigen deutlich weniger Ausrüstung als Full-Service-Anbieter mit Vor-Ort-Küche. Ein Einstieg unter CHF 30'000 ist mit Mietküche und gebrauchten Behältern möglich.
Wichtige Anlaufstellen
| Institution | Aufgabe | Kontakt |
|---|---|---|
| Kantonales Lebensmittelinspektorat | Lebensmittelbewilligung, HACCP-Kontrolle | Kantonal |
| GastroSuisse | Branchenverband Gastgewerbe; GAV, Ausbildung | gastrosuisse.ch |
| EasyGov | Gewerbeanmeldung, Sozialversicherungsanmeldung | easygov.swiss |
| SUVA | Unfallversicherung für Angestellte | suva.ch |
| Gemeindeverwaltung | Standbewilligung für öffentliche Veranstaltungen | Kommunal |
EasyGov
Digitales Behördenportal: Gewerbeanmeldung, Lebensmittelbewilligungs-Navigation und AHV-Anmeldung für Catering-Betriebe
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Haeufige Fragen
Brauche ich für jede Veranstaltung eine neue Bewilligung?
Muss mein Kühlfahrzeug spezielle Zulassungen haben?
Wie umfangreich muss das HACCP-Konzept für ein mobiles Catering-Unternehmen sein?
Kann ich ein Catering-Unternehmen aus der Privatküche betreiben?
Welche Versicherungen braucht ein Catering-Unternehmen?
Michael Bauer
Startup-Finanzierung und Investoren
Michael Bauer analysiert Förderprogramme und Finanzierungsoptionen für Schweizer Startups. Er hat selbst ein Unternehmen gegründet.