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Sozialversicherungen als Arbeitgeber in der Schweiz 2026: AHV, UVG, BVG und FAK
Das Wichtigste in Kürze
- Als Arbeitgeber schulden Sie für jeden Mitarbeiter mindestens 6.40% des Bruttolohns an Sozialversicherungsbeiträgen (AHV/IV/EO + ALV), zusätzlich zu den vom Lohn abgezogenen Arbeitnehmeranteilen.
- BVG-Pflicht greift ab einem AHV-Jahreslohn von CHF 22'050. Der Koordinationsabzug beträgt CHF 26'460, sodass Löhne bis CHF 48'510 nur teilweise BVG-versichert sind.
- UVG-Prämien variieren stark nach Branche und Risikoeinstufung. Holen Sie mindestens zwei Offerten ein, bevor Sie den UVG-Vertrag abschliessen.
- Die Jahresabrechnung bei der Ausgleichskasse muss bis Ende Januar des Folgejahres eingereicht werden. Verspätungen führen zu Mahngebühren und Verzugszinsen.
- FAK-Beiträge werden vollständig vom Arbeitgeber getragen. Die Familienzulagen selbst werden über den Lohn an den Arbeitnehmer weitergegeben.
Wer in der Schweiz Arbeitgeber wird, tritt automatisch in mehrere parallele Versicherungssysteme ein. Die Beiträge summieren sich auf einen erheblichen Anteil des Lohns, und die Abrechnung erfordert laufende Sorgfalt. Wer die Systematik kennt, kann Fehler vermeiden, die rückwirkend teuer werden.
Dieser Guide erklärt alle Pflichtversicherungen für Schweizer Arbeitgeber, mit Beitragssätzen, Anmeldeprozessen und einem Rechenbeispiel für die monatliche Lohnabrechnung.
Das Schweizer Sozialversicherungssystem für Arbeitgeber
Schweizer Arbeitgeber sind beitragspflichtig in vier Bereichen:
1. Säule (staatliche Altersvorsorge): AHV, IV, EO
2. Säule (berufliche Vorsorge): BVG (Pensionskasse)
Soziale Absicherung: ALV (Arbeitslosenversicherung), UVG (Unfallversicherung)
Familienpolitik: FAK (Familienzulagen)
Für jede dieser Versicherungen gilt eine separate Anmelde- und Abrechnungspflicht.
AHV/IV/EO: Erste Säule
Beitragssätze 2026
| Versicherung | Arbeitgeber | Arbeitnehmer | Total |
|---|---|---|---|
| AHV | 4.35% | 4.35% | 8.70% |
| IV | 0.70% | 0.70% | 1.40% |
| EO | 0.25% | 0.25% | 0.50% |
| Total 1. Säule | 5.30% | 5.30% | 10.60% |
Die Beiträge werden auf dem gesamten AHV-pflichtigen Lohn berechnet, ohne Obergrenze. Je höher der Lohn, desto höher die absoluten Beiträge.
AHV-pflichtiger Lohn
Nicht jede Zahlung ist AHV-pflichtig. Zu den beitragsfreien Leistungen gehören:
- Spesenersatz im Rahmen eines genehmigten Spesenreglements
- Familienzulagen (werden über den Arbeitgeber weitergeleitet, sind aber FAK-Leistungen)
- Trinkgelder bis zur gesetzlichen Grenze
- Kapitalleistungen aus der 2. Säule (BVG)
Alles andere, das im Gegenzug für geleistete Arbeit fliesst, gilt als massgeblicher Lohn: Barlohn, Naturallohn, Prämien, Boni, Ferienentschädigung.
Anmeldung bei der Ausgleichskasse
Jeder Arbeitgeber muss sich vor der ersten Lohnzahlung bei einer Ausgleichskasse registrieren:
- Kantonale Ausgleichskassen: Zuständig nach Sitzkanton, für Unternehmen ohne Branchenverband
- Verbands-Ausgleichskassen: Betrieben von Branchenverbänden, für Mitglieder oft mit günstigeren Verwaltungskostenbeiträgen
Tipp: Verbands-Ausgleichskasse prüfen
Viele Branchenverbände betreiben eigene Ausgleichskassen mit tieferen Verwaltungskostenbeiträgen. Es lohnt sich, vor der Anmeldung zu prüfen, ob der eigene Branchenverband eine Kasse führt. Die Wechselmöglichkeit besteht jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende.
Abrechnungsrhythmus
Je nach vereinbarter Lohnsumme rechnen Ausgleichskassen monatlich oder quartalsweise ab. Akontozahlungen werden über das Jahr verteilt, die definitive Jahresabrechnung bis Ende Januar des Folgejahres eingereicht.
ALV: Arbeitslosenversicherung
Beitragssätze 2026
| Lohnbereich | Arbeitgeber | Arbeitnehmer | Total |
|---|---|---|---|
| Bis CHF 148'200 Jahreslohn | 1.10% | 1.10% | 2.20% |
| Über CHF 148'200 | 0% | 0% | 0% |
ALV-Beiträge werden nur bis zur versicherten Höchstlohnsumme von CHF 148'200 pro Jahr erhoben. Auf dem übersteigenden Lohnanteil sind keine Beiträge geschuldet. Die ALV-Anmeldung läuft automatisch über die Ausgleichskasse, keine separate Registrierung nötig.
UVG: Unfallversicherung
Pflichtversicherung für alle Mitarbeitenden
Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmer müssen obligatorisch gegen Unfälle versichert sein. Versicherungsbeginn: erster Arbeitstag.
| Versicherungsart | Prämienträger | Gilt für |
|---|---|---|
| Berufsunfall (BU) | Arbeitgeber | Alle Arbeitnehmer |
| Nichtberufsunfall (NBU) | Arbeitnehmer | Ab 8 Std./Woche beim selben AG |
Prämiensätze: Starke Branchenabhängigkeit
Die UVG-Prämien werden durch die SUVA oder den privaten UVG-Versicherer nach Branche und Betriebsart festgelegt:
| Branche | BU-Prämie (typisch) | NBU-Prämie (typisch) |
|---|---|---|
| Büro / Dienstleistung | 0.4% bis 0.8% | 1.5% bis 2.0% |
| Handel / Leichtindustrie | 1.0% bis 2.5% | 1.5% bis 2.5% |
| Baugewerbe | 3.0% bis 8.0%+ | 1.5% bis 2.0% |
| Forstwirtschaft | 5.0% bis 12%+ | 1.5% bis 2.0% |
Versicherter Verdienst und Lohndeckel
Der UVG versichert Löhne bis maximal CHF 148'200 pro Jahr. Lohnteile über dieser Grenze sind nicht obligatorisch versichert. Für Führungskräfte mit höherem Lohn empfiehlt sich eine UVG-Zusatzversicherung (UVG-Z).
SUVA-Pflicht oder freie Wahl?
| Kriterium | SUVA | Private UVG-Versicherer |
|---|---|---|
| Obligatorisch für | Bau, Forst, Industrie (ca. 130 Branchen) | Alle anderen Betriebe |
| Prämienverhandlung | Nicht möglich | Möglich |
| Reha-Kompetenz | Stark (eigene Kliniken) | Je nach Versicherer |
| Wechselmöglichkeit | Nein (bei SUVA-Pflicht) | Ja, mit Frist |
BVG: Berufliche Vorsorge (Pensionskasse)
Eintrittsschwelle und Koordinationsabzug 2026
| Kennzahl | Betrag |
|---|---|
| BVG-Eintrittsschwelle | CHF 22'050 (AHV-Jahreslohn) |
| Koordinationsabzug | CHF 26'460 |
| Minimaler koordinierter Lohn | CHF 3'675 |
| Maximaler koordinierter Lohn (obligatorisch) | CHF 62'475 |
Der versicherte Lohn (koordinierter Lohn) ergibt sich aus: AHV-Jahreslohn minus Koordinationsabzug CHF 26'460.
Beispiel: Jahreslohn CHF 72'000 minus CHF 26'460 = koordinierter Lohn CHF 45'540.
Altersgutschriften
Die Altersgutschriftssätze steigen mit dem Alter des Versicherten:
| Alter | Altersgutschrift (% des koordinierten Lohns) |
|---|---|
| 25 bis 34 | 7% |
| 35 bis 44 | 10% |
| 45 bis 54 | 15% |
| 55 bis 65 / 64 | 18% |
Der Arbeitgeber muss mindestens 50% der gesamten Beiträge übernehmen. Viele Pensionskassen bieten überobligatorische Leistungspläne, bei denen der Arbeitgeber freiwillig mehr als 50% trägt.
Anschlussoptionen für neue Arbeitgeber
| Option | Merkmale |
|---|---|
| Verbandspensionskasse | Günstigere Verwaltungskosten für Verbandsmitglieder |
| Sammelstiftung (Lebensversicherer) | Einfache Abwicklung, für alle Betriebe offen |
| Gemeinschaftsstiftung | Ähnlich Sammelstiftung, ohne Versicherungsgesellschaft |
| Autonome Pensionskasse | Erst ab deutlich grösserer Mitarbeiterzahl sinnvoll |
Der Anschluss muss spätestens beim Eintritt des ersten BVG-pflichtigen Mitarbeiters erfolgen. Wer zu spät anschliesst, schuldet rückwirkend Beiträge und Verzugszinsen.
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FAK: Familienzulagen
Arbeitgeberpflicht
Der Anschluss an eine Familienausgleichskasse (FAK) ist für alle Arbeitgeber mit Mitarbeitenden obligatorisch. FAK-Beiträge werden vollständig vom Arbeitgeber getragen.
Beitragssätze variieren nach Kanton und Ausgleichskasse zwischen 1.0% und 3.5% des AHV-pflichtigen Lohns.
Gesetzliche Mindestleistungen (Bundesrecht)
| Zulage | Monatsbetrag | Bezugsdauer |
|---|---|---|
| Kinderzulage | CHF 200 | Bis 16 Jahre |
| Ausbildungszulage | CHF 250 | 16 bis 25 Jahre (in Ausbildung) |
Viele Kantone zahlen höhere Ansätze. Zürich: CHF 215 Kinderzulage. Basel-Stadt: CHF 265. Die Zulagen werden über den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer weitergegeben, sind aber FAK-Leistungen.
Monatliche Lohnabrechnung: Rechenbeispiel
Mitarbeiter, 40 Jahre, Bruttolohn CHF 6'000/Monat (CHF 72'000/Jahr):
Abzüge Arbeitnehmer (vom Lohn):
| Position | Betrag |
|---|---|
| AHV/IV/EO (5.30%) | CHF 318.00 |
| ALV (1.10%) | CHF 66.00 |
| NBU-Prämie (ca. 1.7%) | CHF 102.00 |
| BVG Arbeitnehmer (50% von 10% auf koord. Lohn CHF 3'795/Monat) | CHF 190.00 |
| Nettolohn | CHF 5'324.00 |
Zusätzliche Arbeitgeberlohnnebenkosten:
| Position | Betrag |
|---|---|
| AHV/IV/EO Arbeitgeber (5.30%) | CHF 318.00 |
| ALV Arbeitgeber (1.10%) | CHF 66.00 |
| BU-Prämie (ca. 0.6%) | CHF 36.00 |
| BVG Arbeitgeber (50% von 10%) | CHF 190.00 |
| FAK (ca. 1.5%) | CHF 90.00 |
| Total Lohnnebenkosten AG | CHF 700.00/Monat |
Die tatsächlichen Gesamtkosten für den Arbeitgeber betragen damit rund CHF 6'700 pro Monat bei einem Bruttolohn von CHF 6'000, also ca. 11.7% Aufschlag.
Jahresabrechnung
Die Jahresabrechnung bei der Ausgleichskasse wird bis Ende Januar des Folgejahres eingereicht:
- Gesamte AHV-pflichtige Lohnsumme
- Auflistung aller Mitarbeitenden mit individuellem Lohn
- Korrektur allfälliger Abweichungen zu den geleisteten Akontobeiträgen
Korrekturguthaben werden ausbezahlt, Nachzahlungen fällig gestellt. Wer die Frist versäumt, zahlt Verzugszinsen von 5% pro Jahr.
Lohnabrechnung: Software-Empfehlungen
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Haeufige Fragen
Wie melde ich mich als Arbeitgeber bei der Ausgleichskasse an?
Muss ich für alle Mitarbeiter BVG zahlen?
Was passiert, wenn ich UVG-Prämien nicht bezahle?
Können Sozialversicherungsbeiträge als Betriebsaufwand abgezogen werden?
Michael Bauer
Startup-Finanzierung und Investoren
Michael Bauer analysiert Förderprogramme und Finanzierungsoptionen für Schweizer Startups. Er hat selbst ein Unternehmen gegründet.