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Rechnungsstellung Schweiz 2026: Pflichtangaben, QR-Rechnung und Mahnwesen
Das Wichtigste in Kürze
- Jede Rechnung muss mindestens enthalten: Rechnungssteller mit Adresse, Empfänger, Rechnungsdatum, eindeutige Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung und Betrag.
- MWST-pflichtige Unternehmen müssen zusätzlich UID/MWST-Nummer, angewandten MWST-Satz, Nettobetrag, Steuerbetrag und Bruttobetrag auf jeder Rechnung ausweisen.
- Seit Oktober 2022 ist der QR-Einzahlungsschein der einzige gültige Zahlungsschein in der Schweiz. Rechnungen mit alten orangen oder roten Einzahlungsscheinen können nicht mehr verarbeitet werden.
- Die gesetzliche Zahlungsfrist beträgt 30 Tage nach Rechnungserhalt, wenn nichts anderes vereinbart ist. Verzugszinsen können ab dem ersten Verzugstag verrechnet werden.
- Das Mahnwesen folgt drei Stufen: 1. freundliche Erinnerung, 2. Mahnung mit Frist, 3. Betreibungsandrohung. Verzugszinsen ab dem Verzugstag sind ohne separaten Mahnaufschlag gesetzlich geschuldet.
Eine korrekte Rechnung ist mehr als eine Zahlungsaufforderung: Sie ist ein Buchungsbeleg, ein Steuerdokument und, im Streitfall, ein Beweismittel. Wer Rechnungen stellt, muss die Anforderungen des Schweizer Obligationenrechts und des MWST-Gesetzes kennen.
Dieser Guide erklärt, was auf eine Rechnung muss, wie die QR-Rechnung funktioniert und wie ein professionelles Mahnwesen aussieht.
Pflichtangaben auf Schweizer Rechnungen
Für alle Unternehmen (unabhängig von MWST-Pflicht)
Jede Rechnung muss mindestens folgende Angaben enthalten:
| Angabe | Erläuterung |
|---|---|
| Name und Adresse des Rechnungsstellers | Vollständige Firmenadresse (nicht Postfach) |
| Name und Adresse des Empfängers | Bei Geschäftskunden: Firma und Adresse |
| Rechnungsdatum | Datum der Ausstellung |
| Rechnungsnummer | Eindeutig und fortlaufend |
| Leistungsbeschreibung | Was wurde geliefert oder geleistet, wann, für welche Periode |
| Betrag | CHF-Betrag, klar lesbar |
| Zahlungsfrist oder Zahlungsdatum | Z.B. "zahlbar innert 30 Tagen" |
Zusätzliche Pflichtangaben für MWST-pflichtige Unternehmen
MWST-pflichtige Unternehmen (Jahresumsatz über CHF 100'000) müssen zusätzlich ausweisen:
| Angabe | Erläuterung |
|---|---|
| UID-Nummer (MWST-Nummer) | Format: CHE-123.456.789 MWST |
| Angewandter MWST-Satz | 8,1 % (Normalsatz), 3,8 % (Sondersatz Beherbergung), 2,6 % (reduzierter Satz) |
| Nettobetrag | Betrag vor MWST |
| MWST-Betrag | Steuerbetrag in CHF |
| Bruttobetrag | Gesamtbetrag inklusive MWST |
Beispiel:
Nettobetrag: CHF 1'000.00
MWST 8,1 %: CHF 81.00
Total: CHF 1'081.00
Wenn eine Rechnung mehrere Positionen mit unterschiedlichen MWST-Sätzen enthält, muss jeder Satz separat ausgewiesen werden.
Skonto
Skonto (Rabatt bei frühzeitiger Zahlung) muss auf der Rechnung klar angegeben werden:
"2 % Skonto bei Zahlung innert 10 Tagen"
Aus MWST-Sicht: Wenn Skonto in Anspruch genommen wird, reduziert sich die MWST-Grundlage. Das hat Auswirkungen auf die MWST-Abrechnung und sollte in der Buchhaltung korrekt erfasst werden.
QR-Rechnung: Der Schweizer Standard seit 2022
Seit dem 1. Oktober 2022 ist der QR-Einzahlungsschein der einzige gültige Einzahlungsschein in der Schweiz. Die alten orangen (Bank) und roten (Post) Einzahlungsscheine sind ungültig, Banken und PostFinance verarbeiten sie nicht mehr.
Aufbau der QR-Rechnung
Die QR-Rechnung besteht aus zwei Teilen:
- Rechnungsteil (links): Angaben zu Zahlungsempfänger, Betrag, Zahlungszweck
- Empfangsschein (rechts): Kurzfassung für den Zahlenden als Beleg
Der QR-Code in der Mitte enthält alle Zahlungsinformationen maschinenlesbar. Banken und Buchhaltungssoftware können den Code scannen und die Zahlung direkt verbuchen, ohne manuelle Eingabe.
QR-IBAN vs. IBAN
Für QR-Rechnungen mit QR-Code brauchen Sie eine QR-IBAN: eine spezielle IBAN-Variante, die von Ihrer Bank ausgestellt wird. Die QR-IBAN beginnt immer mit CH (wie eine normale IBAN) hat aber eine andere Struktur.
Rechnungen ohne Einzahlungsschein (z.B. reine PDF-Rechnungen mit IBAN) können weiterhin eine normale IBAN verwenden, ohne QR-Code.
QR-Rechnung erstellen
Die meisten Schweizer Buchhaltungssoftware-Lösungen (bexio, Abacus, Banana, Klara) generieren QR-Rechnungen automatisch. Alternativ gibt es kostenlose Online-Generatoren (z.B. über Swiss Payment Standards).
Wichtig: Die technischen Anforderungen an den QR-Code (Grösse, Druckqualität, Fehlerkorrekturstufe) sind spezifiziert. Fehlerhafte QR-Codes können von Bankensoftware nicht gelesen werden.
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Zahlungsfristen und Verzugszinsen
Gesetzliche Zahlungsfrist
Das OR sieht keine universelle gesetzliche Zahlungsfrist vor. Es gilt:
- Wenn nichts vereinbart ist: Zahlung bei Lieferung/Leistung (sofort fällig)
- In der Praxis üblich: 30 Tage nach Rechnungsdatum als Standard, das ist eine Marktkonvention, kein Gesetz
Empfehlung: Zahlungsfrist immer auf der Rechnung angeben. "Zahlbar innert 30 Tagen" ist klar und schafft keine Auslegungsstreitigkeiten.
Verzugszinsen
Ab dem ersten Tag des Zahlungsverzugs können Sie Verzugszinsen verlangen, ohne separaten Mahnaufschlag (OR Art. 104):
- Gesetzlicher Verzugszinssatz: 5 % pro Jahr
- Berechnung ab dem ersten Tag nach Fälligkeit
- Kein besonderer Vorbehalt auf der Rechnung nötig
In der Praxis werden Verzugszinsen bei kleinen Beträgen selten geltend gemacht, aber sie sind ein legitimes Instrument bei grossen Forderungen oder wiederholtem Zahlungsverzug.
Mahnwesen: Professionell und konsequent
Ein strukturiertes Mahnwesen schützt die Liquidität und sendet ein klares Signal an säumige Zahler.
Stufe 1: Zahlungserinnerung (nach Fälligkeitsdatum)
Zeitpunkt: 5–10 Tage nach Fälligkeit.
Ton: freundlich, sachlich. Kein Vorwurf, vielleicht wurde die Rechnung übersehen oder fehlgeleitet.
Inhalt:
- Hinweis auf ausstehende Rechnung (Nummer, Datum, Betrag)
- Neue Zahlungsfrist (z.B. 10 Tage)
- Zahlungsverbindung nochmals angeben
Stufe 2: Erste Mahnung (ca. 10 Tage nach Erinnerung)
Ton: bestimmt, aber professionell. Ankündigung von Konsequenzen.
Inhalt:
- Verweis auf Zahlungserinnerung
- Neue Zahlungsfrist (z.B. 7–10 Tage, fix mit Datum)
- Ankündigung von Mahngebühren oder Verzugszinsen
- Optional: Mahngebühr CHF 20–50
Stufe 3: Letzte Mahnung / Betreibungsandrohung
Ton: sachlich, unmissverständlich.
Inhalt:
- Letzte Zahlungsfrist (5–7 Tage)
- Explizite Ankündigung der Betreibung nach Ablauf
Betreibung einleiten
Nach Ablauf der letzten Frist ohne Zahlung: Betreibungsbegehren beim Betreibungsamt am Wohnsitz/Sitz des Schuldners einreichen.
Das Betreibungsamt stellt einen Zahlungsbefehl zu. Der Schuldner kann innerhalb von 10 Tagen Rechtsvorschlag erheben, dann brauchen Sie ein Gericht, das den Rechtsvorschlag beseitigt (Rechtsöffnung). Bei einer unbestrittenen Schuld mit schriftlichem Beleg ist das eine einfache Angelegenheit.
Kosten: Die Betreibungskosten sind gesetzlich geregelt und werden im Erfolgsfall vom Schuldner getragen. Für eine einfache Betreibung betragen sie typisch CHF 50–100.
Elektronische Rechnungen und E-Invoicing
Rein elektronische Rechnungen (ohne Papier) sind in der Schweiz vollständig akzeptiert, sowohl rechtlich als auch steuerlich, sofern:
- Alle Pflichtangaben vorhanden sind
- Die Echtheit und Unversehrtheit der Rechnung gewährleistet ist (PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur oder über ein gesichertes System)
- Die Rechnung für 10 Jahre unveränderlich gespeichert wird
E-Invoicing (strukturierte Daten): Grössere Unternehmen und die öffentliche Hand verlangen zunehmend strukturierte elektronische Rechnungen im Format XML oder JSON über Plattformen wie Peppol oder SIX Interbank Clearing. Für KMU ist das derzeit noch kein Pflichtstandard, aber mittelfristig bei Geschäften mit der öffentlichen Hand zu erwarten.
Korrekte Rechnungen, pünktliches Mahnwesen und QR-konforme Zahlungsscheine sind die operative Basis einer gesunden Liquidität. Buchhaltungssoftware, die diese Standards automatisch einhält, spart Zeit und vermeidet kostspielige Fehler.
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Haeufige Fragen
Muss ich als nicht-MWST-pflichtiges Unternehmen eine MWST-Nummer auf die Rechnung schreiben?
Darf ich Rechnungen per E-Mail versenden?
Was passiert, wenn ein Kunde trotz Mahnung nicht zahlt?
Wie lange muss ich Rechnungen aufbewahren?
Sarah Brunner
Steuer- und Sozialversicherungsrecht
Sarah Brunner schreibt zu MWST, AHV und der direkten Bundessteuer. Sie hat einen Abschluss in Steuerrecht und mehrere Jahre Beratungspraxis.